Teilzonenplan Spilwis Montlingen - Genehmigung

Zonenplan · Oberriet (SG)

Dokument

Nummer
1999-2612
Art
Zonenplan
Gemeinde
Oberriet (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
09.08.1999
Genehmigt
17.11.1999
In Kraft seit
17.11.1999

Karte

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Text

Baudepartement

8

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

des Kantons St.Gallen

17. November 1999

A-Post Gemeinderat 9463 Oberriet

VII 26 Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Teilzonenplan Spilwis, Montlingen Der genannte Erlass beinhaltet einen Abtausch zwischen der Bauzone und Nichtbauzone am Dorfrand von Montlingen. Weil die Fläche der Bauzone insgesamt nicht grösser wird, kann der Erlass trotz der unverändert g rossen Nutzungsreserven Ihres Zonenplanes ohne Präjudizwir­ kung für allfällige weitere Begehren genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

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Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. , 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiferdes Planungsamtes

Dr. P. Flaad

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

OP.G.Textaktuell.doc