Teilzonenplan Auen Oberriet - Genehmigung
Zonenplan · Oberriet (SG)
Dokument
- Nummer
- 2001-2611
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Oberriet (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 09.08.1999
- Genehmigt
- 06.06.2001
- In Kraft seit
- 06.06.2001
Karte
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Text
_______________ Baudepartement
g,
S
des Kantons St.Gallen
_____________________________ Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9463 Oberriet
6. Juni 2001
VII 36 Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht.
> Teilzonenplan Auen, Oberriet Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 97 (sGS 951.1) sowie Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) verfügt das
Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Auf die Erhebung einer Gebühr für diese Verfügung wird verzichtet. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Lei er des Planungsamtes:
Beilagen: > genehmigter Erlass Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung
EV.G.Gemeinde.Textaktuell.doc
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund