Teilzonenplan Balanggen Oberriet - Genehmigung

Zonenplan · Oberriet (SG)

Dokument

Nummer
2003-2611
Art
Zonenplan
Gemeinde
Oberriet (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
30.09.2002
Genehmigt
08.01.2003
In Kraft seit
08.01.2003

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Oberriet Rathaus Staatsstrasse 92 9463 Oberriet

8. Januar 2003

Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: >

Teilzonenplan 'Balanggen, Oberriet'

Ganzen Text zeigen

>

Änderung der Schutzverordnung (im Zusammenhang mit dem Teilzonenplan 'Balanggen, Oberriet')

Die Erlasse können unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermes­ sensspielraum genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.- (Teilzonenplan Fr. 500.-; Anpassung Schutzverordnung Fr. 200.-). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:

U. Strauss.

Oberriet Gen. TZP Balanggen EiT 1429

Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteiluna > Planungsamt

Oberriet Gen. TZP Balanggen EiT 1429