Teilzonenplan Eichau Nord - Genehmigung

Zonenplan · Oberriet (SG)

Dokument

Nummer
2008-2612
Art
Zonenplan
Gemeinde
Oberriet (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
03.12.2007
Genehmigt
21.02.2008
In Kraft seit
21.02.2008

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Text

u, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Baudepartement des Kantons St.Gallen

\_ g _ y

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Baudepartei narrt / R&chîsabtellung

Eingang

Gemeinderat 9463 Oberriet

21. Februar 2008

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22. Feb. 2008

Bearb. Nr.

oflb Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Eichau Nord

Die möchte ihren bestehenden Betrieb im Gebiet Eichau erweitern. Aus wirt­ schaftlichen Gründen ist die Erweiterung ausschliesslich beim bestehenden Betrieb möglich. In diesem Zusammenhang sollen die Parzellen Nrn. 2060, 2061, 2064, 2065 und Teile der Parzel­ len Nrn. 4126, 2062, 2063 sowie 4739 vom übrigen Gemeindegebiet und von der Landwirt­ schaftszone in die Industriezone eingezont werden. Die beanspruchte Fläche beträgt insge­ samt ca. 23'670 m2 und ist als Fruchtfolgefläche (FFF) ausgeschieden. Die Einzonungsfläche ist über die ca. 7 m breite Eichaustrasse verkehrsmässig erschlossen. Am 21. Mai 2007 wurde der Teilzonenplan Eichau Nord im Rahmen einer Besprechung vor Ort vorbesprochen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 650.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

07-4084 / 99372_45260

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung AFU RU-KB Tiefbauamt

07-4084 / 99372_45260