Sondernutzungsplan Erlenhof 2018

Sondernutzungsplan · Gossau (SG)

Dokument

Nummer
2020-8761
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Gossau (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
23.01.2019
Genehmigt
06.03.2020
Publiziert
14.02.2019
In Kraft seit
06.03.2020

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Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geomformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Stadtrat Gossau Bahnhofstrasse 25 9200 Gossau SG

6. März 2020

Geschäft Nr. 19-5424 Gemeinde Gossau: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Erlenhof 2018 • Änderung Schutzverordnung (Teil Nord, Arnegg), Teil Erlenhof Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Gesamtplanung / Ausgangslage Das knapp 8 ha grosse Betriebsareal der Blumer-Lehmann AG liegt in der Gewerbe-Industriezone Gl. Die Erschliessung, Überbauung und Nutzung des Areals sind in einem Überbauungsplan geregelt. Für die geplante Betriebserweiterung wird die Bauzone um rund 1.5 ha ausgedehnt, der Loobach wie auch die Erlenstrasse werden nach Norden verlegt. Mit der Offenlegung und dem Ausbau des im Bereich des Rundholzlagers eingedolten Gewässers wird die Hochwassergefährdung im Betriebsareal weitgehend eliminiert. Die Gesamtplanung umfasst folgende, aufeinander abgestimmte und im Verfahren koordinierte Planerlasse/Projekte: — Teilzonenplan Erlenhof VI — Sondernutzungsplan Erlenhof 2018 — Änderung Schutzverordnung, Teil Erlenhof — Hochwasserschutzprojekt Loobach, Erlenhof — Sondernutzungsplan Loobach-Mülibach (Festlegung Gewässerraum) — Teilstrassenplan Erschliessung Erlenhof, Mühlebach-, Erlen- und Albertschwilerstrasse — Teilstrassenplan Umklassierung Bächigenstrasse (Niederbüren) Sondernutzungsplan Erlenhof 2018 Der Sondernutzungsplan Erlenhof 2018 ersetzt den Überbauungsplan Erlenhof vom 8. Juli 2008. Er wurde vom Stadtrat Gossau am 23. Januar 2019 erlassen, die Planänderung am 7. November 2019. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 14. Februar bis 15. März 19-5424 / 697868_138349.docx

1/3

2019, die der Planänderung vom 14. November bis 13. Dezember 2019. Die fünf hängigen Einsprachen gegen das Verkehrskonzept, welche die Teilstrassenpläne wie auch den Sondernutzungsplan betreffen, wurden vom Stadtrat am 3. Juli 2019 abgewiesen. Der neue Sondernutzungsplan basiert auf dem Überbauungsplan aus dem Jahre 2008 und einem Entwicklungskonzept der KU Architekten AG. Er sichert den Fortbestand sowie die bauliche Entwicklung des Betriebs am Standort Erlenhof. Die Abweichungen zur Regelbauweise sind im Rahmen eines Sondernutzungsplans möglich, von der Rahmennutzungsplanung wird materiell nicht abgewichen. Gleichzeitig mit dem Sondernutzungsplan und abgestimmt auf das Hochwasserschutzprojekt Loobach, Erlenhof, wird auch der Gewässerraum grundeigentümerverbindlich festgelegt. Weil zwei Gemeinden — Gossau und Niederbüren — tangiert sind, erfolgt die Genehmigung des "Sondernutzungsplans Loobach — Mülibach, Festlegung Gewässerraum" mit separater Verfügung. Änderung Schutzverordnung, Teil Erlenhof Durch die Verlegung des Loobachs und des damit verbundenen Verlusts des geschützten Ufergehölzes ist eine Anpassung der Schutzverordnung erforderlich. Die mit der Schutzverordnung gesicherten Ersatzmassnahmen sind entlang des neuen Gewässerverlaufs sowie entlang der nordwestlichen Grenze des Betriebsareals geplant. Verfahrenskoordination Weil die Verfahren gemäss PBG und Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) nicht aufeinander abgestimmt sind, kann die Genehmigungen der Sondernutzungspläne nicht gleichzeitig mit der Genehmigung der beiden Teilstrassenpläne eröffnet werden. Das Tiefbauamt hat für letztere die Genehmigung in Aussicht gestellt (vgl. beiliegende Schreiben vom 20. Februar 2020). Damit ist die Verfahrenskoordination hinreichend sichergestellt. Zusammenfassend ergibt die Prüfung, dass die Erlasse rechtmässig sind, mit den übergeordneten Planungen übereinstimmen und folglich genehmigt werden können. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der Überbauungsplan Erlenhof vom 8. Juli 2008, inkl. Änderung vom 24. März 2014 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 2'960.--.

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19-5424 / 697868_138349 dock

2/3

4. Die Gesamtgebühr für die mit den Sondernutzungsplan Erlenhof 2018 zu eröffnenden Verfügungen beträgt Fr. 3110.--. Aufteilung der Gebühr: Sondernutzungsplan Erlenhof 2018 Geschäfte Nr. 18-3398 und 19-5424 Fr. 2'750.-Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr. 210.-Amt für Umwelt Strassenprojekt Erschliessung Erlenhof Nr. 19-5474 Amt für Wasser und Energie

Fr.

150.--

Die Änderung der Schutzverordnung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (ITF oder XTF) sowie als PDF dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter Beilagen — Genehmigte Erlasse — Rechnung mit Einzahlungsschein — Schreiben vom Tiefbauamt zur Genehmigung Teilstrassenplan "Erschliessung Erlenhof, Mühlebach-, Erlen- und Albertschwilerstrasse" vom 20. Februar 2020 — inkl. Wasserbauliche Sondernutzungsbewilligung vom 16. Februar 2020 — Schreiben vom Tiefbauamt zur Genehmigung Teilstrassenplan "Umklassierung Bächigenstrasse" vom 20. Februar 2020 Kopie — Gemeinderat Niederbüren, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren — Rechtsabteilung (inkl. Erlasse) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlasse) — Amt für Umwelt — Recht und UVP — Tiefbauamt — Rechtsdienst — Amt für Wasser und Energie — Amt für Natur, Jagd und Fischerei — Kantonspolizei — Verkehrstechnik 19-5424 / 897868_138349

3/3

Plan mit besonderen Vorschriften

Stadtrat Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Tel. 071 388 41 11 [email protected] www.stadtgossau.ch

Besondere Vorschriften

StadtGossau A.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 7 Technische Anlagen

In allen Baubereichen sind für den Betrieb notwendige technische Anlagen von den

1 Art. 1

987

Geltungsbereich

1

Sondernutzungsplan Erlenhof 2018

Höhenbestimmungen ausgenommen. Weitere technisch bedingte Aufbauten wie

Photovoltaikanlagen sind auf ein Minimum zu beschränken und möglichst in das Gebäude

Die folgenden Bestimmungen gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern

zu integrieren. Sie dürfen die festgelegte maximale Firsthöhe nur um das technisch

nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen

3894

notwendige Mass überschreiten.

Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des Baureglements der Stadt Gossau (BauR).

Besondere Bauweise, Sicherung Erschliessung

2

4775

Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Plan 1:1000 sowie den besonderen

Vorschriften.

3

2

Silos sind bis zur festgelegten Firsthöhe des entsprechenden Baubereichs zulässig.

3

Unter Einhaltung des Lichtraumprofils können über den Korridoren für die

werksinterne Erschliessung sowie der Notzufahrt technische Anlagen (wie Förderbänder

Alle in der Legende des Sondernutzungsplans als Festlegungen bezeichneten Elemente

etc.) erstellt werden.

und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente (Hinweise), der Planungsbericht sowie der Beilageplan Gesamtkonzept Erlenhof haben informativen Charakter.

Art. 2 Zweck

D.

Gestaltungsbestimmungen

Art. 8 Gestaltung der Bauten, Materialwahl

Der Sondernutzungsplan:

.

22! 4

Stellt eine zweckmässige Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Holzbau-

und Sägereibetriebs und seiner angegliederten Betriebszweige sicher;

14. Februar bis 15. März 2019 / j 14. November bis 13. Dezember 2019

Neue Hauptbauten sind hinsichtlich ihrer Fassadengestaltung, insbesondere der

1

Legt die zulässigen Bauvolumen fest;

Materialwahl (Fassaden und Dach) und der Farbgebung sorgfältig zu gestalten und auf die

.

Regelt die gute Einfügung der Bauten und Anlagen ins Landschaftsbild;

bestehenden Bauten abzustimmen. Für Hallenbauten sind geneigte Dächer mit einer

.

Sichert die Erschliessung des Betriebs,

Mindestneigung von 10° vorzusehen und die Fassaden sind in Holz auszuführen.

.

Regelt die Verlegung und Renaturierung des Loobachs sowie den

.

2

Hochwasserschutz des Betriebsgeländes.

Die Baubewilligungsbehörde kann im Baubewilligungsverfahren besondere Auflagen

zur Materialwahl, Dachgestaltung und Farbgebung erlassen.

Öffentlich aufgelegt vom / bis am:

3

Neubauten im Baubereich V mit einer Gebäude- respektive Firsthöhe von mehr als

19.0m haben erhöhten gestalterischen Anforderungen bezüglich Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung zu genügen,

E

4775

2297

[_ _ _ _ _ _ _ _ 0 6. MRZ. 2C20 Genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am:

B.

Erschliessung und Parkierung

Art. 3 Erschliessung

Art. 9 Erenh

Der Amtsleiter

Erlen

Ausbauarbeiten der Erlenstrasse/ Mühlebachstrasse von Nordwesten ab der

zu einer max. Höhe von 0.8m haben einen minimalen Abstand zur Strassenparzelle von

Niederbürerstrasse über die bezeichneten Zu- und Wegfahrten El und E2 (blau). Die

0.5m einzuhalten. Bei höheren Einfriedungen vergrössert sich der Abstand um die

nordöstliche Wegfahrt E3 für LKW darf nur nach links über die neue Erlenstrasse/

Mehrhöhe. Die Sichtverhältnisse gemäss VSS - Norm 640 273a sind einzuhalten.

Mühlebachstrasse erfolgen.

2

2

3

orientiert sich am Beilageplan Gesamtkonzept Erlenhof vom 24. Oktober 2018.

Die zukünftige Verkehrsfläche gemäss Strassenprojekt dient der Raumsicherung für die

Art. 10

Verlegung und den Ausbau der Erlenstrasse.

freizuhalten.

Kundenparkplätze (Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 7.5t) zulässig. Für die Realisierung von durchgehenden werksinternen Erschliessungen sind zwischen

5

den bezeichneten Richtungspunkten Korridore von mindestens 8.0m Breite und 4.5m

| 1.061.1.083 / AM Plan Nr.

Art. 11

lichte Durchfahrtshöhe von Bauten und Anlagen freizuhalten.

2296

2

und 4.5m lichte Durchfahrtshöhe von Bauten und Anlagen freizuhalten.

Teufener Strasse 19 I 9001 St.Gallen I T +41 (0)71 227 62 62 I [email protected] I www.err.ch

7

592.

Unter Einhaltung der lichten Durchfahrtshöhe sind innerhalb der Korridore

Art. 12

zulässig.

8

Festlegungen

Art. 4 2684

Sattelmotorfahrzeuge (SN 640 052) anzuordnen und dauerhaft für den Fährverkehr offenzuhalten. Wendemöglichkeiten können auch in Form eines werksinternen

2

Kreisverkehrs sichergestellt werden.

artenreiches Ufergehölz zu pflanzen und zu unterhalten.

2

Die nach Baureglement erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge für

Zu- und Wegfahrt (alle Fahrzeuge)

Art. 3 Zu- und Wegfahrt für Fahrzeuge bis 7.5t

Art. 3 Richtungspunkt interne Erschliessung

Art. 3 Richtungspunkt Not- und Landwirtschaftszufahrt

12 weitere Artikel

Art. 3

Art. 3 Bereich Notzufahrt

Art. 10 Grünbereich Siedlungsrand

Art. 11 Gehölz Siedlungsrand

Art. 11 Grünbereich Loobach

Art. 12 Gehölz Loobach

Umweltbestimmungen, Technik, Sicherheit

Art. 13 Wasserhaushalt

beschränkt. Alle weiteren Parkfelder müssen entweder in mehrgeschossigen Parkhäusern

Das Werkareal ist mit Ausnahme der Erschliessungsflächen oder Flächen mit

angeordnet oder in Neubauten integriert werden.

Zusatzauflagen zur Versickerung mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen.

C.

Überbauung

Art. 5 Nutzung

1 Die Nutzung des Plangebietes beschränkt sich auf das Holzbau- und Sägewerk mit ihren vor- und nachgelagerten Dienstleistungen sowie auf mit dem Betrieb unmittelbar zusammenhängende Nutzungen wie Verwertung der Holzabfälle, Holzlagerung, Schnitzelaufbereitung etc. Die Wohnnutzung ist auf Betriebsinhaber und standortgebundenes Personal beschränkt.

F.

Schlussbestimmungen

Art. 14 Inkrafttreten

1 Der vorliegende Sondernutzungsplan ersetzt innerhalb der «Umgrenzung Plangebiet» den Überbauungsplan Erlenhof vom 8. Juli 2008 sowie die Teiländerung vom 24. März 2014

2

Dieser Sondernutzungsplan tritt mit Genehmigung der zuständigen kantonalen Stelle in

Kraft.

Art. 6 Wendeplatz

E.

Die Anzahl der oberirdischen offenen Abstellplätze für Motorfahrzeuge wird auf den

heutigen Bestand von 180 Parkfeldern für Beschäftigte, Besucher und Firmenfahrzeuge

3508

An der im Plan bezeichneten Stelle ist entlang des neuen Gewässerverlaufs ein

Abstellplätze für Motorfahrzeuge

erschliessen.

Erenhof

Mit dem Grünbereich Loobach wird der Raum für die Verlegung und Renaturierung des

Loobachs sichergestellt.

Beschäftigte und Besuchende sind innerhalb des Areals anzuordnen und werksintern zu

2282

Grünbereich Loobach

1

An der bezeichneten Stelle ist eine Wendemöglichkeit für Anhängerzüge und

1

Art. 3 Im Grünbereich Siedlungsrand westlich des Betriebsareals ist zur Abgrenzung

gegenüber der Landwirtschaft ein artenreiches Gehölz zu pflanzen und zu unterhalten.

Dachvorsprünge und eingeschossige Passerellen zur Verbindung von Hauptgebäuden

Brüewil

zukünftige Verkehrsfläche gemäss Strassenprojekt (15. Dezember 2018)

Der Grünbereich Siedlungsrand ist, mit Ausnahme von Signalisationselementen,

dauerhaft von Bauten und Anlagen freizuhalten.

entsprechend bezeichneten Richtungspunkten ein Korridor von mindestens 4.0m Breite

ERR Raumplaner AG

Grünbereich Siedlungsrand

1

Zur Sicherstellung der Landwirtschafts- respektive Notzufahrt ist zwischen den

5

3489

Bereich Notzufahrt Der Bereich Notzufahrt ist unversiegelt zu gestalten und für diesen Zweck dauerhaft

Entlang der neuen Erlenstrasse ist eine zusätzliche Zu- und Wegfahrt (E4) für

4

Plandatum

Die Gestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die bauliche und betriebliche

beziehungsweise nutzungsbedingte Situation abgestimmten Konzept zu erfolgen. Dieses

Die Zu- und Wegfahrt für LKWs über die Albertschwilerstrasse (E3) ist nur bis zur

Fertigstellung des Ausbaus der Erlenstrasse/ Mühlebachstrasse zulässig.

I 11. Dezember 2019

Die Abgrenzung zwischen der klassierten Strasse und dem Firmengelände ist so zu

1

gestalten, dass eine qualitativ hochwertige Gesamtwirkung erzielt wird. Einfriedungen bis

Die Zu- und Wegfahrt für Lastkraftwagen (LKW) erfolgt nach Abschluss der

1

Gestaltung Abgrenzung Firmengelände

4214

Baubereiche I - V

1 Der Baubereich nordöstlich des heutigen Verlaufs des Loobachs darf erst überbaut werden, wenn die Bachverlegung erfolgt ist. Während der Bauphase ist eine temporäre Nutzung als Abstellfläche zulässig.

2 Bis zur Realisierung der Bachverlegung gilt für Bauten und Anlagen im Plangebiet ein Gewässerabstand von 10.5m.

3 Bestehende Bauten, die den Gewässerabstand von 10.5m vom Loobach nicht einhalten, dürfen innerhalb des Gewässerabstandes weder um- noch ausgebaut werden. 4 Die Artikel 16 BauR (Mehrlängenzuschlag), Artikel 22 Fussnoten 6 und 12 (erhöhter Grenzabstand) und Art. 24 Absatz 2 BauR (Gewerbe-Industrie-Zone und Industriezone / Mehrhöhe) finden innerhalb des Plangebietes keine Anwendung.

Art. 12 5 In Abweichung zu den Regelungen des BauR Gossau gelten für Bauten und

Anlagen in den Baubereichen I, II, III, IV und V die nachfolgend aufgeführten Höhenbestimmungen.

Hinweise 4215

Gebäude bestehend Strasse bestehend

Gewässer offen / eingedolt 4693

Baulinie Gewässerraum gemäss Sondernutzungsplan Loobach - Mülibach (24. Oktober 2018)

Gebäudehöhe GbH (gemessen ab Niveaupunkt) Firsthöhe FH (gemessen ab Niveaupunkt)

Baubereich 1

Bau bereich II

Baubereich III

Baubereich IV

Baubereich V

10.0m

14.0 m

19.0m

21.0m

21.0m

14.0m

14.0m

19.0m

21.0m

21.0m

Achse gemäs Wasserbauprojekt (24. Oktober 2018)

6 Bauten in den Baubereichen I sind entsprechend der im Plan bezeichneten Ausrichtung anzuordnen.

Sichtlinie Tempo 50 km/h (gemäss VSS Norm 640 273a)

7 Baubereich IV ist für die Erstellung von Lagerhaltungsanlagen (Silo) bestimmt. Für die Errichtung dieser Lagerhaltungsanlagen gilt im Baubereich IV eine maximale Gebäude- resp. Firsthöhe von 21,0m. Wird der Baubereich IV nicht für die Errichtung von Lagerhaltungsanlagen genutzt, gelten die Bestimmungen des Baubereiches I.

Referenzpunkt m ü. M.

geschützte Uferbestockung Wald

60

o

40

CO

20

100 -Hm

Amtliche Vermessung LV95: Stand Oktober 2018, Geoinfo AG

8 Baubereich V ist für die Erstellung eines Hochregallagers bestimmt. Für die Errichtung dieses Hochregallagers gilt im Baubereich V eine maximale Gebäude- resp. Firsthöhe von 21.0m. Wird der Baubereich V nicht für die Errichtung eines Hochregallagers genutzt, gelten die Bestimmungen des Baubereiches III.

Plan

K& L

K&L Architekten AG ] Dipl Arch ETH SIA I Obere Berneggstrasse 66 I Postfach i 9012 St.Gallen T 071 274 03 74 I F 071 274 03 79 I infoiakl-architekten.ch I www.kl-architekten.ch Z^0'4

o ra

Bauherrschaft: Blümer Lehmann AG, Erlenhof, 9200 Gossau

E <=

571 Erlenhof Arealentwicklung §

Beilageplan Gesamtkonzept Erlenhof 105x 52 cm 24.10.2018 I me

o 6- MRZ. 2020

Ganzen Text zeigen

Typen Arealabgrenzung

Absturzsicherung

Strassenabstand i 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 » 1 1 1 1

Strasse

4^ t_

Bestandesgarantie Rundholzlager/Arealnutzung 1 1 1 1

Volumenstudie Überbauungsvarianten

Detailschnitt DI

1:50

Zaun (max. 80 cm hoch)

Einfahrt

Strasse

Bankett

Strassenabstand

Zulässige Bauten und Anlagen gemäss Strassengesetz

o

Detailschnitt D2 1:50

Visualisierungen Beispiele Arealabgrenzung

Höhenlinien Bestand 2018

Bebauungsvariante 1

1:1000

Strassenabstand

Zaun (max. 80 cm hoch)

max. 19m ab NP

Höhenunterschied zu überwinden .ggj.--------------

Schnitt 1-1

1:1000

Schnitt 4-4 1:1000

Detailschnitt D3 1:50

o

585

Bebauungsvariante 2 1:1000

Schnitt 3-3 1:1000

Schnitt 6-6

1:1000

Detailschnitt D4 1:50

O)

max. 19m

G

-ooooooooioooooooo 1

max. 21m

I

fü

Zulässige Bauten und Anlagen gemäss Strassengesetz

O

Bankett

_Q

Strasse

u

Schnitt 5-5 1:1000

Ü)

Schnitt 2-2 1:1000

in

CO

Zaun (max. 80 cm hoch)

Stützmauer