Baulinienplan Teufener Strasse und Oberstrasse

Sondernutzungsplan · St. Gallen

Dokument

Nummer
1887-0160
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
St. Gallen
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
16.05.1887
In Kraft seit
16.05.1887

Karte

18 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

1887.16.121. | 13 y Archiv wu GI" No. 1017, Kopie. No 1 Quartieranlage zwischen Ober- SR a ee ne Seele

& Teufenerstrasse in St. Gallen;

Planabänderung, Genehmigung.

Yon aukomminion am. 40 NOV. 1910

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des

Kantons St. Gallen.

Sitzung vom 16. Mai 1887.

EZzmeEeRceesnwecreeesemoeseeomeseeseeeseesSsee

Ganzen Text zeigen

Das Baudepartement berichtet:

Bereits unterm 17. Dezember 1886 ( Protokoll N0.2608 ) habe der Regierungsrat dem vom Gemeinderat der Stadt St. Gallen vorgelegten Plane für eine Quartieranlage zwischen der Ober - & Teufenerstrasse in St. Gallen die Genehmigung erteilt.

Mit Zuschrift vom 21. April Übermittle nunmehr der Gemeinderat für die genannte Quartier - & Strassen - Anlage ein teilweise abgeändertes Projekt & suche um dessen Genehmigung nach.

Nach verncommenem Berichte des Baudepartements wird

beschlossen :

Es sei dem vorgelegten Projekte über die Quartier -

& Strassenanlage zwischen der Ober - & Teufenerstrasse die Genehmigung erteilt unter folgenden Bedingungen:

1.) Die Detailpläne der einzelnen Strassen sind jeweilen vor Bau- Beginn zur Prüfung & Genehmigung einzüreichen.

2.) Bei den Einmündungen der Strassenzüge in die Staatsstrasse sind die Vebergangskurven in die Gefälle der Seitenstrassen & au- Ber das Gebiet der Staatsstrasse zu verlegen & durch entsprechende Pflästerung wieder ein durchgehendes Trottoir längs der Staatsstrasse herzustellen.

3.) Betreffend die im Projekt vorgesehene Korrektion der Teufenerstrasse längs der Besitzung zur ” großen Baumschule 5 hat sich der Gemeinderat mit der kantonalen Strassenverwaltung zu

verständigen.

4.) Das Anbringen von Risaliten an der Teufenerstrasse, welche

über die festgesetzte Bauflueit vorspringen, ist gestattet, oferne

dieselben das Maß von 1/3 der Vorgartentiefe & 1/3 der Front-

länge nicht übersteigen.

5.) Mit diesem Beschlusse fällt die unterm 17. Dezember 1886

ausgesprochene Genehmigung in gleicher Angelegenheit dahin. Protokollauszug samt Plänen an den Gemeinderat der

Stadt St. Gallen.

Protokollauszug an das Baudepartement.

Dem Protokoll gleichlautend:

Für den Staatsschreiber:

sig. Künzle,Dep.Sekretär.