Überbauungsplan Langweid -> Änderung

Sondernutzungsplan · St. Gallen

Dokument

Nummer
1992-0168
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
St. Gallen
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
30.06.1992
Genehmigt
04.09.1992
Publiziert
22.04.1992
In Kraft seit
04.09.1992

Karte

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Text

Baudepartement

des Kantons St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 2130 03, Telefax 071 2139 60

St. Ga1len, 4. September 1992

Stadtrat

9001 St. GaIlen

GenehmigurÍg eines Gemeindeêrlasses

Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte

Ganzen Text zeigen

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 in Verbindung mit Art. 32 Abs. I des Baugesetzes (sGS 732.L¡ abgekürzt BauG) die teilweise Aufhebung des Ueberbauungsplanes Langweid vom 9. September 1966 zur Genehmigung eingereicht.

fn Anwendung von Art. 31 in Verbindung mit Art. 32 BauG und Àrt. 94 Abs. I des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 95I.I; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr.26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 82I.5) verfügt das Baudepartement: 1

Die teilweise Aufhebung des erwähnten Ueberbauungsplanes wird genehmigt.

2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 250.--.

2

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. J. P innert vierzehn Tagen seit Eröf f nung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher: sig. Dr. W. Kägl

Dr. W. Kägi Bei lage:

- Cenefrmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie:

- Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnugnsführer (2)

Regierungsrat