Überbauungsplan Langweid -> Änderung
Sondernutzungsplan · St. Gallen
Dokument
- Nummer
- 1992-0168
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- St. Gallen
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 30.06.1992
- Genehmigt
- 04.09.1992
- Publiziert
- 22.04.1992
- In Kraft seit
- 04.09.1992
Karte
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Text
Baudepartement
des Kantons St.Gallen
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 2130 03, Telefax 071 2139 60
St. Ga1len, 4. September 1992
Stadtrat
9001 St. GaIlen
GenehmigurÍg eines Gemeindeêrlasses
Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 in Verbindung mit Art. 32 Abs. I des Baugesetzes (sGS 732.L¡ abgekürzt BauG) die teilweise Aufhebung des Ueberbauungsplanes Langweid vom 9. September 1966 zur Genehmigung eingereicht.
fn Anwendung von Art. 31 in Verbindung mit Art. 32 BauG und Àrt. 94 Abs. I des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 95I.I; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr.26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 82I.5) verfügt das Baudepartement: 1
Die teilweise Aufhebung des erwähnten Ueberbauungsplanes wird genehmigt.
2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 250.--.
2
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. J. P innert vierzehn Tagen seit Eröf f nung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden
Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher: sig. Dr. W. Kägl
Dr. W. Kägi Bei lage:
- Cenefrmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie:
- Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnugnsführer (2)
Regierungsrat