Gestaltungsplan Watt -> 1. Änderung
Sondernutzungsplan · St. Gallen
Dokument
- Nummer
- 2012-0161
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- St. Gallen
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 06.12.2011
- Genehmigt
- 02.02.2012
- Publiziert
- 05.09.2011
- In Kraft seit
- 01.03.2012
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Stadtrat St.Gallen Rathaus 9001 St.Gallen
2. Februar 2012
Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Gestaltungsplan Watt Teiländerung des Gestaltungsplans vom 28. Januar 2005
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Am 28. Januar 2005 hat das Baudepartement den Gestaltungsplan W att genehmigt. Im rund 9800 m2 grossen Planungsgebiet (Wohnzone, Bauklasse 2a) sind Mehrfamilienhäu ser erstellt worden. Im südwestlichen Bereich des Planungsgebiets steht ein altes Gebäude, welches ur sprünglich als Gemeinschaftshaus für die Überbauung W att - auch für das Gebiet des benachbarten GP W att Hang - vorgesehen war. Das Gemeinschaftshaus konnte mangels Interesse nicht finanziert und realisiert werden, so dass anstelle des alten Gebäudes auf einem 909 m2 grossen Teilgebiet ein neues Einfamilienhaus projektiert wurde. Mit der Änderung des Gestaltungsplans sollen die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzun gen für dessen Realisierung geschaffen werden. Der aktuelle Gestaltungsplan Watt, welcher auf der Basis eines Studienauftrags erstellt worden ist, weist gute städtebauliche Qualitäten auf. Am grundlegenden Konzept ändert sich mit der Plananpassung nichts, die städtebauliche Qualität wird nicht gemindert Der Erlass ist vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.
12-185 / 270752_76874 270752_76874
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie
BD-RA AREG-OP
12-185 / 270752_76874
Plan
Legende Festlegungen__________________________________
Legende des Gestaltungsplanes Watt 1:500, vom 28. Januar 2005 Festlegungen
Umgrenzung Teiländerung I Grundfläche Hauptbaute
Um grenzung Plangebiet
------------- Erdgeschossbaulinie
Grundfläche H auptbauten
(2)
Anzahl Vollgeschosse
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M arkierungslinie
Gestaltungsplan Watt 1:500
776.10
max. Gebäudehöhe in m ü. M.
Sockelbaulinie
Teiländerung des Gestaltungsplanes vom 28. Januar 2005
770.10
max. Kote Erdgeschoss in m ü. M. Ì Baubereich Unterstand
©
Anzahl Vollgeschosse
796.70
M axim ale Gebäudehöhe in m.ü.M.
( 791.30)
M axim ale Kote Erdgeschoss in m.ü.M
\ \ V
Baubereich Attikageschoss
Privater Aussenbereich gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Hinweise
Verfahrenseinleitung Stadtrat De/Stadtpräsident
Am: 23. August 2011
▼
Baubereich Nebenbauten A /B G rundfläche unterirdische Bauten
Hauszugang
Ein- und A usfahrt Sammelgarage Erschliessungsstrasse 3. Klasse
ö
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
R ichtungspunkt Fussweg
Baum neu
V orplatz / Hofbereich
Abzubrechende Baute
G em einschaftlicher Aussenbereich P rivater Aussenbereich
Öffentlich aufgelegt
Freihaltebereich Bach
Ergänzung der Besonderen Vorschriften vom 28. Januar 2005
Vom: 05. September 2011 Bis: 05. Oktober 2011
zu erhaltender Baum Art. 3 Bebauung
Hinweise
Abs. 7 Baubereich Unterstand (Neu)
Erlass Stadtrat Der
Am: 06. Dezember 2011
Im Baubereich Unterstand ist ein zweiseitig umwandeter, flach überdachter Abstellplatz für Motorfahrzeuge gestattet.
sident
3ZZj
Bestehende Baute Hauszugang
a Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Abs. 8 Erdgeschossbaulinie (Neu)
H
Erschliessungsstrasse 2 .Klasse
Das Erdgeschoss darf die im Plan bezeichnete Erdgeschossbaulinie nicht überschreiten.
Genehmigung Bau de parlement Am:
-
Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit der Änderung des Gestaltungsplanes vom 28. Januar 2005 einverstanden:
5
10
15
20
25m
# 769.73
Parz.-Nr.
Grundeigentümer
Unterschrift
F 6261
Mettler2lnvest AG Schönbüelpark 10 9016 St.Gallen
^JL
+41 71 227 62 62
s
F 6136/ F 6137 Stadtplanungsamt 21. Juli 2011
RAX Schweizerische LebensversicherungsGesellschaft Aeschen platz 13 4002 Basel
/ / • Z ............
R eferenzpunkt in m.ü.M. Bach ober- / unterirdisch
V
ERR Raumplaner FSU SIA, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen
T ro tto ir Höhenkote gestaltetes Terrain in m.ü.M.
Mit Ermächtigung: Der Leiter des AJntes für Raumentwicklung + Geoinformation Ami
;,u.
0
]
Einverständniserklärung
2. FEB. 2012
Planung
Erschliessungsstrasse 3 .Klasse
W asserreservoir Nestweiher 7
Z u le itun g zum N estweiher / Q uellleitung zum Reservoir Baum Baum gruppe Waldgrenze