Gestaltungsplan Demutweg

Sondernutzungsplan · St. Gallen

Dokument

Nummer
2019-0170
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
St. Gallen
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
02.04.2019
Genehmigt
14.06.2019
Publiziert
19.06.2017
In Kraft seit
01.08.2019

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Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement,

Amt f ür Raumentw¡cklung

Làmmlisbrunnenskasse 54, 9001 St.Gallen

und Gæ¡nfomation,

A-Post

Stadtrat St. Gallen Poststrasse 2B 9001 St. Gallen

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14. Juni 2019

Geschäft Nr. 19-4036 Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (nGS 8, 134; abgekürã BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

¡ Gestaltungsplan Demutweg Der Gestaltungsplan regelt die städtebaulich vozügliche Gestaltung der Grundstücke C1698, C3807 und C3B0B. Der Stadtrat hat das Verfahren mit Beschluss vom 9. Juni 2017 eingeleitet, die öffentliche Auflage erfolgte vom 19. Juni bis 19. Juli 2017 . Mit Erlassbeschluss vom 19. Dezember 2017 wurden gleichzeitig die eingegangenen Einsprachen abgewiesen. Ein nachfolgender Rekurs wurde zurückgezogen. Aus diesem Rückzug erfolgten mit Beschluss vom 2. April 2019 und im vereinfachten Verfahren nach Ar1. 32 Abs. 2 BauG geringfügige Anderungen des Gestaltungsplans.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. ln Anwendung von Art.174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgeküzt PBG), Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Ven¡yaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. '1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti-

19 4036

1t2

gungsverordnung (sGS 141.41; abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staatsund Gemeindeven¡valtung (sGS 821 .5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der Gestaltungsplan Demutweg wird genehmigt.

2. Die Gebühren für diese Verfügung betragen Fr. 1'580.- (davon Anteil AFU-RU 280.-) Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Nt47 Abs. 1 VRP innert viezehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter

Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass)

't94036

2t2

besondere Vorschriften

ff stgallen

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Demutweg

gemåssArt. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972 Verfahrensein leitung Stadtrat Am: 9. Juni 2017

Der

lm Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

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öffentliche Auflage Vom:19. Juni2017 Bis: '19. Juli20'17

Erlass Stadtrat Am: 19. Dezember2017 l2.April2019

lm Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

Genehmigung Baudepartement

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Am: I 4. lt.tll 20,|9

Planung:

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Mit Ermächtigung Der Leiter desAmtes für Raumentwicklung + Geoinformation

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Atelier Bottlang AG, Lindenstrasse 77a, 9000 St.Gallen

+41 71 244 88 25

Stadtplanungsamt 29.06.2018

A

Allgemeines

Art. I

Geltungsbereich r Die folgenden Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachste-

hend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG) und die Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO). 2 Der Sondernutzungsplan

besteht aus dem Gestaltungsplan 1:500, den Besonderen Vorschriften (BesV) sowie den Beilageplänen Nr. 1-10.

3 Die in der Legende des

Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Planelemente sowie die Besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sowie die Beilagepläne sind richtungsweisend.

Arl.2

Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt eine städtebaulich und architektonisch vorzüglich in das bestehende Quartier mit besonderem baulichem Erscheinungsbild eingepasste, qualitativ hochwertige Bebauung. Ebenso soll eine zweckmässige Erschliessung und eine Umgebungsgestaltung mit vorzüglicher Freiraumqualität sichergestellt werden.

B

Art. 3 Erschliessung und Parkierung

Erschliessung 1 Die Zu-

und Wegfahrt zum Plangebiet erfolgt ab der Demutstrasse ab dem im Gestaltungsplan bezeichneten Standort. 2 Die Erschliessung für Motorfahrzeuge hat im 3 Die Ein- und Ausfahrt

Art. 4

bezeichneten Bereich zu erfolgen.

der Sammelgarage erfolgt am bezeichneten Standort.

Parkierung 1 Die Autoabstellplätze

für die Bewohnerinnen und Bewohner sind in der Sammelgarage anzuordnen.

2 Für die Hauptbauten

A, B und C dürfen maximal 14 Autoabstellplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner erstellt werden. Zusätzlich ist 1 Autoabstellplatz für die Besucherinnen und Besucher am bezeichneten Standort oberirdisch zu erstellen. Je ein Autoabstellplatz für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für die Besucherinnen und Besucher muss behindertengerecht sein.

3 Zweiradabstellplätze

sind in der Sammelgarage anzuordnen. Sie müssen separat abschliessbar sein. Für das kurzzeitige Abstellen von Zweirädern und dergleichen sind in der Nähe der Gebäudezugänge ausreichend geeignete Abstellplätze zu erstellen.

C

Bebauung und Gestaltung

Art. 5 Grundflåichen Hauptbauten

I Hauptbauten sind nur innerhalb der im Plan bezeichneten Grundflächen für Hauptbauten A, B und C zulässig. 2 ln der Grundfläche für Hauptbauten

A und B sind 4 maximal Vollgeschosse zulässig. Darüber hinaus ist kein weiteres Dachgeschoss zulässig.

3 Die zulässige Gebäudehöhe ist mit einer Höhenangabe in m ü.M. im Plan definiert. a Additiv eingefügte Elemente wie Vordächer,

Eingangsüberdachungen, Balkone und dergleichen dürfen die im Plan bezeichneten Grundflächen für Hauptbauten A, B und C um maximal 1.5 m über-

schreiten.

Art. 6 Gestaltung

1 Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit,

Formensprache, Fassadenstruktur, Materialwahl und Farbgebung eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. lm Baubewilligungsverfahren ist ein detailliertes Material- und Farbkonzept einzureichen. 'z Ðie Fassadenfarben sind

quartiertypisch und hell zu gestalten und je Hauptbaute zu differenzieren.

3 Das teilsichtbare Sockelgeschoss hat sich bezüglich Anordnung und Proportionen der Fenster sowie

farblich oder materiell von den anderen Geschossen zu unterscheiden.

a Die Fensterproportionen haben grundsätzlich quartiertypisch stehende Formen aufzuweisen und

sind in ihren Achsen übereinander anzuordnen.

5 Die Hauptbauten

A und B müssen mindestens dreiseitig ein Schrägdach aufweisen. Die Hauptfirstrichtungen sind mit einem Planeintrag festgelegt. 6 Das oberste Vollgeschoss muss optisch als Dachgeschoss in Erscheinung treten. Die Dacheinde-

ckung muss einheitlich das vierte Obergeschoss als vertikale Fassadenverkleidung sowie die darüber liegenden geneigten Dachflächen bedecken.

7 Farbe, Form und Material der Dacheindeckung muss so gewählt werden, dass sie sich vorzüglich in die bestehende Dachlandschaft einfügt.

D

Art. 7 Umgebung

Umgebungsgestaltung 1 Ðer Umgebungsbereich ist mit Ausnahme der Fusswege

detaillierter Umgebungsplan einzureichen.

zu begrünen. Mit dem Baugesuch ist ein

Für die Bepflanzung sind nur standortgerechte, nicht invasive Pflanzen zu verwenden. An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein einheimischer und standortgerechter Baum zu p'flanzen.

'z

3 Gegenüber der Demutstrasse und dem Demutweg sind die Grundstücke quartiertypisch einzufrie-

den, z.B. mit einem Staketenzaun.

E

Verschiedenes

Art. 8 Energie

Die Bauten sind mit einer energieeffizienten Energieversorgung und -nutzung auszustatten. Es sind zumindest die geltenden Anforderungen des Minergie-Standards (exkl. Zertifikat) zu erreichen.

Art. 9 Sicherheit

Für die Bereiche gemäss Art. 52 BO Stadt St.Gallen ist im Baubewilligungsverfahren ein Belichtungsund Beleuchtun gskonzept einzureichen.

Einverständniserklärung Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer/innen erklären sich mit diesem Gestaltungsplan

einverstanden:

Parz.-Nr.

c3807, C3808, C1698

Grundeigentümer/in

Familienstiftung Halden

9425 Thal SG c/o R. Bärlocher Waserstr. 96 8053 Zürich

Unterschrift