Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress 1. Abänderung
Sondernutzungsplan · St. Gallen
Dokument
- Nummer
- 2020-0162
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- St. Gallen
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 31.03.2020
- Genehmigt
- 06.05.2020
- Publiziert
- 17.02.2020
- In Kraft seit
- 01.06.2020
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement. Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Stadt St.Gallen Direktion Planung und Bau Neugasse 1 9004 St.Gallen
6. Mai 2020
Geschäft Nr. 20-3057 Stadt St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress, 1. Änderung
Ausgangslage Der Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress regelt die Überbauung mit einem Kongresszentrum, einem Hotel und weiteren Bauten. Mit der ersten Änderung werden folgende untergeordnete Anpassungen vorgenommen: — Anpassung Gebäudehöhe (Ausbau Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss) — Erhöhung der Anzahl der Autoabstellplätze in der Tiefgarage (plus 35 Plätze) — Erstellung einer neuen Nottreppe Die Verfahrenseinleitung startete mit Stadtratsbeschluss vom 11. Februar 2020, die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. Februar bis 18. März 2020. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Änderung wurde durch den Stadtrat am 31. März 2020 festgesetzt.
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Erwägungen Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft die Erlasse auf Rechtmässigkeit sowie auf deren Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation stellt als Genehmigungsbehörde fest, dass der Erlass rechtmässig ist, mit den übergeordneten Planungen übereinstimmt und folglich genehmigt werden kann.
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Dispositiv In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11; abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41; abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Die 1. Änderung des Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress wird genehmigt. 2. Die Gebühren für diese Verfügung betragen Fr. 450.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Ralph Etter
Beilagen — Genehmigter Erlass (einfach) — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass)
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Plan
C3197
st.gallen
Legende des Überbauungs- und Gestaltungsplans Einstein Kongress vom 21. April 2004
Festlegungen
Umgrenzung Gestaltungsplan
Umgrenzung Überbauungsplan
Überbauungs- und Gestaltungsplan 1:500 Einstein Kongress vom 21. April 2004 1. Änderung
Grundfläche Hauptbaute K
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Baubereich Hauptbaute E/H Baubereich Anbaute Baubereich Vorbaute (Podest) Baubereich Nebenbaute
Zweck: Besondere Bauweise gemäss Art. 25 Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 5. Juli 2016
Baulinie Erdgeschoss (Arkade) Verfahrenseinleitung Stadtrat
Max. Gebäudehöhe in m.ü.M. Am: 11. Februar 2020
Der Stadtprasidenf
/ y
Baubereich Attikageschoss mit max. Höhe in m.ü.M. Baubereich technische Aufbauten
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Umgrenzung Untergeschoss Zufahrt / Vorplatz Ein- und Ausfahrt Tiefgarage / Anlieferung
öffentlich aufgelegt
Ein- und Ausfahrt Anlieferung Bis am: 18. März 2020
Vom: 17. Februar 2020
Vorplatz/Anlieferung Nottreppe Erlass Stadtrat
Stützmauer
Am: 31. März 2020
Umgebung
Hinweise
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Bestehende Baute
Abzubrechende Bauten
Genehmigung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Am:
0 6. MAI 2020
Hauszugang
Der Amtsleiter
Baubereich Vordächer
Strasse (Mischfläche, Begegnungszone Tempo 20 km/h) Fussweg / Treppe Umgrenzung Untergeschoss Architektur Planung
5
Wildegg Immobilien AG, Felsenstrasse 40, 9001 St.Gallen ERR Raumplaner AG, Teufener Strasse 19, 9001 St.Gallen
+41 71 227 66 03 +41 71 227 62 62
10
Stadtplanung 15.Januar 2020
15
20
25m
® 684.40
Höhe gestaltetes Terrain in m.ü.M.
besondere Vorschriften
Arst.gallen
Besondere Vorschriften zum Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress vom 21. April 2004 1. Änderung Zweck • Besondere Bauweise gemäss Art. 25 Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 5. Juli 2016 Verfahrenseinleitung Stadtrat Am 11 Februar 2020
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber i Atto Öffentlich aufgelegt Vom: 17. Februar 2020
Bis am: 18. März 2020
Erlass Stadtrat Am 31 März 2020
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
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Genehmigung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Am:
Planung
6. MM 2020
Der Amtsleiter
ERR Raumplaner AG, Teufener Strasse 19, 9001 St.Gallen
+41 71 227 62 62
Stadtplanung 15 Januar 2020
Stadt St.Gallen I OP/GP Einstein Kongress 1. Änderung I Besondere Vorschriften
Hinweis: Die besonderen Vorschriften vom 21. April 2004 (inkl. Änderung und Ergänzungen vom 5. Juli 2005) zum Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress werden wie unten aufgeführt geändert. Der Einsprachemöglichkeit untersteht ausschliesslich, was „rot" oder „durchgestrichen" dargestellt ist. Aufgeführt sind lediglich die Artikel,
welche geändert werden. Alle anderen Artikel bleiben unverändert. rot = neu durchgestrichen = fällt weg
Erschliessung und Parkierung Art. 4
Parkierung 1 Im Plangebiet dürfen max. 320 285 Dauerparkplätze in den unterirdischen, gedeckten Sammelgaragen im Baubereich der Hauptbaute H (max. 35 Parkplätze) und im Baubereich der Hauptbaute K erstellt werden. Zusätzlich sind max. 15 oberirdische Kurzparkplätze oder Standplätze für Taxis und Cars zulässig. 2 Die Nutzung und der Betrieb der Parkplätze in den einzelnen Parkgeschossen wird im Baubewilligungsverfahren geregelt. Für die Konferenz- und Seminarnutzungen, für die Kunden Verkauf und für die öffentliche Parkierung stehen max. 104 Parkplätze zur Verfügung. Sie sind von den festvermieteten oder dauernd reservierten Parkplätzen (Mieter, Personal, Hotel-, Restaurant- und Bargäste) baulich und betrieblich abzugrenzen. 3 Die Parkplätze für die Konferenz- und Seminarnutzungen stehen im Rahmen der zulässigen Fahrtenzahl für die öffentliche Parkierung zur Verfügung, wenn keine Veranstaltungen stattfinden oder wenn durch die jeweilige Veranstaltung nicht alle Plätze beansprucht werden. Bei grossen Kongressen oder Tagungen können alle Dauerparkplätze reserviert werden.
Parkplätze, die nicht fest vermietet sind, werden dem Parkleitsystem angeschlossen. Für die allgemeine öffentliche Nutzung werden sie bewirtschaftet. Die Tarife des städtischen Reglementes dürfen nicht unterschritten werden.
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5 Für das Betriebspersonal des Kongresszentrums sowie für die Büro- und Wohnnutzungen in der Hauptbaute K sind in der Tiefgarage genügend Zweiradabstellplätze zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Nachweis ist in den Baugesuchsunterlagen aufzuzeigen.
Art. 9
Baubereiche Hauptbauten E und H 1 Die Baubereiche Hauptbauten E und H umschreiben die maximale horizontale Ausdehnung von neuen Hauptbauten südlich der Kapellenstrasse. 2 Die maximale Höhenausdehnung im Baubereich Hauptbaute H ist mittels Gebäudehöhe (Höhenkote in m.ü.M) im Plan festgelegt. Ein zusätzliches Attikageschoss über dem obersten Vollgeschoss ist nicht zulässig. bi3 maximal 1.0 m Im Baubereich Hauptbaute E hat sich die maximale Gebäude- respektive Firsthöhe nach der angrenzenden bestehenden Baute (Einstein Hotel) zu richten.
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