Überbauungsplan Rietbrühl, Nachtrag

Sondernutzungsplan · Mels

Dokument

Nummer
1998-3860
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Mels
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
19.08.1998
Genehmigt
19.11.1998
In Kraft seit
19.11.1998

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 2 2 9 30 03, Fax 071 229 39 60

19. November 1998

Gemeinderat 8887 Meis

VII 38 Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Nachtrag zum Überbauungsplan Rietbrühl vom 5. 6.1996 Der Erlass ist materiellrechtlich recht- und zweckmässig. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist der Verzicht auf das ordentliche Verfahren vertretbar, weil das Baubewilligungsverfahren, unter Einschluss der vorliegenden Aenderungen, ebenfalls bereits durchgeführt wurde, keine Einsprachen eingingen und die Oeffentlichkeit aufgrund der Berichterstattung in den Medien hinreichend Kenntnis vom Verfahren hatte. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Lejterxles Planungsamtes

Dr. P/Flaad

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