Baulinienplan Schwarzacker, Parzelle Nr. 2206
Sondernutzungsplan · Mels
Dokument
- Nummer
- 2000-3863
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Mels
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 01.12.1999
- Genehmigt
- 06.04.2000
- Publiziert
- 18.01.2000
- In Kraft seit
- 06.04.2000
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
6. April 2000
Gemeinderat 8887 Meis
VII 38 Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
> Baulinienplan Parz. Nr. 2206, Schwarzacker Der Erlass wurde nicht vorgeprüft. Er beinhaltet die Festlegung einer (Strassen-) Baulinie. Mit Blick auf Art. 3 Abs. 2 zweiter Satz BauG sowie die lediglich kommunale Bedeutung der Strasse kann der Plan genehmigt werden. Bei künftigen Erlassen ist indes - entsprechend dem Schreiben den Planungsamtes vom 24. März 2000 sowie der Besprechung vom 6. April 2000 dem Gesichtspunkt einer gesamtheitlichen Regelung die erforderliche Beachtung zu schenken. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VPR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
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Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 5 4 0.- (Fr. 340.- für den Teilstrassenplan, Fr. 200.—für den Baulinienplan). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leitéïi des Planungsamtes
Dr. ff. Flaad
BDTextaktuell.doc
Baudepartement Planungsamt
Beilagen: Genehmigter Erlass Genehmigung Teilstrassenplan mit Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung TB A
BOTextaktuell.doc
Plan
Kanton St.Gallen
Politische Gemeinde Meis
Baulinienplan Parzelle Nr. 2206
5 1.DEZ. 1999
Vom Gemeinderat Meis erlassen am Der Gemeindammann ..TZf.
....
Der Gemeinderatsschreiber
öffentlich aufgelegt vom
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bis
16. FEB. 2000
Vom B a u de p a rte m e nt des K antons St. Gallen genehm igt am
Mit Ermächtigung :
PARZELLE 2206
ARR.
/
Der Leiter des Planungsa/htes
Legende Innerhalb des G eltungsbereiches dieses Planes oder u n m itte lb a r an grenzend b efindet sich kein Wald im Sinne der W aldgesV^flebung. St.Gallen, den
...0.7'.PßZA 1999.,.
Der K a n to n s o b e rfö rs te r
öffentlich aufgelegt vom i?.-..^?.u*ï..2.0.??.. bis ..1.6.:.F.e™.a.^..2.0.0.0 In Rechtsktaft erwachsen am
24. Februar 2000 C\
Der K a n to n s o b e rfö rs te r ..
Festlegen Umgrenzung Plangebiet Baulinie Hinweise Erschliessungsstrasse Massstab 1:500