Überbauungsplan Omag

Sondernutzungsplan · Mels

Dokument

Nummer
2006-3861
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Mels
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
30.05.2006
Genehmigt
11.09.2006
Publiziert
13.06.2006
In Kraft seit
11.09.2006

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Meis

11. September 2006

8887 Meis

Gemeinde Meis: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Ganzen Text zeigen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan und Überbauungsplan Omag

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-3676 / 67216,39141

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Beilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung

06-3676 / 67216_39141

Plan mit besonderen Vorschriften

cm

Politische Gemeinde Meis

Besondere Vorschriften

.

Art. 1

: 7:7:72:1:

Kanton St. Gallen

-

C|2272S ’

7:7::7.: :::::777

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FESTLEGUNGEN

Überbauungsplan

A rt 2 -

—

Parzellen 1149/4409

Perimeter

" Umfang Unterird ischetiefgarage

O— E> Richtungspunkte

(Mst 1 : 500)

Art. 3 -

Geltungsbereich / Verbindlichkeit Der Überbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplanes umrandeten Gebietes. Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglementes. Zweck Der Überbauungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich einwandfrei koordinierte Gesamtlösung der Hochbauten und deren Erschliessung. Im Speziellen soll ein sanfter Übergang von der Wohnzone W4 zur Industriezone erfolgen. Architektonisch müssen sich die Neubauten den bestehenden Hochbauten in einem modernen Charakter angleichen.

Erschliessung In das Überbauungsgebiet darf nur an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen ein- und ausgefahren werden.

Ein- und Ausfahrt Tiefgarage

*4

Vom G em einderat Meis erlassen am:

Ein- und Ausfahrt Gewerbe / Besucher

T1

VA

........ . M . .

7

Baubereich WG4

Spielplatz

Der Gemeindepräsident:

::

______

-

Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage muss an der bezeichneten Stelle erfolgen.

-

Als Markierung der Einfahrtsbereiche wird ein Doppelbundstein belagseben ausgebildet.

-

Für Gewerbe und Besucher sind an der im Situationsplan be­ zeichneten Stelle oberirdische Autoabstellplätze zu erstellen.

-

Mit Ausnahme der Gewerbe- und Besucher Parkplätze werden alle erforderlichen Autoabstellplätze in der Tiefgarage untergebracht

-

An den bezeichneten Stellen sind hinreichende Container vor­ gesehen. Die Containerstandorte werden mit einem Sichtschutz umrandet.

-

Zwischen den Richtungspunkten ist ein Streifen von 2,50 m Breite für die Erstellung eines Fussweges und eines Notzuganges freizuhalten,

Der Gemeinderatsschreiber: Freihaltegebiet

Gewerbe- und Besucherparkplätze

Verkehrsflächen

Ö ffentlich Planauflage vom:

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A

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Art, 4

bis... 1.2...JULI.Ä ...... JcJ

:

Container Standorte

-

77::%

Vom B audepartem ent des Kantons St. G allen genehm igt am:

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2006

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Mit Erm ächtigung

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_____

Architekturbüro Bruno Schlegel Bahnhofstrasse 5 3 E

Plan Nr.:

002

8887 Meis

Datum / Gez

28.04.2006 hjv

7: 7:2

m ax.Firsthöhe 16,50 m

Innerhalb der Baubereiche WG4 dürfen Bauten und Anlagen bis auf die Baubereichsabgrenzungen hingestellt werden,

- Die Unterirdische Tiefgarage kann das gewachsene Terrain um 1,0 m überragen, muss aber m it Erde überdeckt werden.

Art. 6 - Für die Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und Art, 15

des Baureglementes entspricht, kann im Baubewilligungsverfahren eine Mehrausnützung von 20 % gewährt werden.

A rt 7

- In den Freihaltegebieten sind keine Bauten und Anlagen zulässig. Ausgenommen sind Nebenbauten nach Art. 22 des BR, sowie technisch bedingte Bauten und Anlagen,

7-7 . m ; 7 7 7 7 ::

.

m ax.Gebäudehöhe 16,50 m

Art, 5

....

Der Leiter des A m tes für R aum entw icklung:

Tel: 081 723 73 28

-

Bauvorschriften max. Vollgeschosse 5