Teilzonenplan Tiergarten - Genehmigung
Zonenplan · Mels
Dokument
- Nummer
- 2017-3812
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Mels
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 07.12.2017
- In Kraft seit
- 07.12.2017
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Text
Kanton St,Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fúr Râumentw¡cklung und Geo¡nformat¡on, Lämmlisbrunnonstrasse 54, 9001 St.Gâllen
A-Post Gemeinderat Mels Postfach 102
7. Dezember2017
8887 Mels
Geschäft Nr. 17-6637 Gemeinde Mels: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des aufgehobenen Baugesetzes (sGS 731.1; aBauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:
. .
TeilzonenplanTiergarten Anpassung Schutzverordnung Tiergarten
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ist mit 25 Teams der grösste Fussballverein in der Region. Mit den gegebeDer zukünftig nicht mehr nen Flächen und dem Spielfeld können die Bedürfnisse des jetzige Fussballplatz ist der für Sport gedeckt werden. Laut einer Studie des Bundesamtes (106 m x 70 m) zur überbeansprucht, Für Meisterschaftsspiele steht nur ein Fussballfeld Verfügung. Deshalb soll der Fussballplatz um ein weiteres Spielfeld sowie zwei Juniorenspielfelder enreitert werden. Mit dem Teilzonenplan Tiergarten werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Sportplatz-Enrueiterung zonenkonform bewilligen zu können. Konkret soll eine Waldfläche von 677 m2 gerodet und davon 14Q m2 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) sowie 537 m2 der Grünzone Freihaltung innerhalb Bauzone (GFi) zugewiesen werden. lm Gegenzug wird eine Fläche von 402 m2 von der ZöBA der GFi zugeschieden. Die Schutzverordnung bedarf durch die Zonenplankorrektur einer geringfügigen Anpassung (Entlassung Lebensraum Schongebiet und geschützter Wald).
Aus ortsplanerischer Sicht ist die im Planungsbericht dargelegte Begründung für die vorgesehene Anderung der Planerlasse nachvollzieh- und vertretbar. Das Bedürfnis für eine Anpassung ist ausgewiesen und ein öffentliches lnteresse an einer Bereinigung von untergeordneter Bedeutung der beiden Planungsinstrumente wird anerkannt. Mit dem Teilzonenplan wird die nutzungsrelevante Bauzonenfläche verringert. Zudem wird eine bessere überbaubarkeit der Parzelle Nr, 1963 ermöglicht, was aus raumplanerischer Sicht begrüsst wird. Die Voraussetzungen nach Art. 32 Abs. 1 aBauG für eine Anderung des Zonenplans und der Schutzverordnung sind gegeben' Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 18. November 2016 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten AusfÜhrungen sind berücksichtigt. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden.
17-6637 / 558670_123158 5s8670_123158
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ln Anwendung von Aft. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG), Art. 31 aBauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Ven¡raltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 i.V. mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141 .41) sowie dem Gebuhrentarif für die Staats- und Gemeindevenvaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'500.-.
Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr, 1'400'-100.-Amt für Umwelt und Energie i Z.
16-4995
Fr.
Die Zonenplanänderung und die Anpassung der Schutzverordnung sind gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itÐ sowie als Planausdruck dem Amt fur Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen'
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinfo
U. Strauss
Beilagen Gen
ngsbewilligu ng 23. November 2017
Einzahlungsschein
Kopie
Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (KP und OP) Amt für Natur, Jagd und Fischerei (inkl. Kopie Plan Anpassung Schutzverordnung) Amt für Umwelt - Triage Planbeurteilung Kantonsforstamt Tiefbauamt - Rechtsdienst Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, 3003 Bern (inkl. Kopie Rodungsbewili S Ent h id röffn n li
17"6637 / 558670-123158
2t2
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund