Baulinienplan Almeisli

Sondernutzungsplan · Sevelen

Dokument

Nummer
2002-3260
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Sevelen
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
26.11.2002
In Kraft seit
26.11.2002

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

_________________

GL

___ ____________________________

Baudepartem ent

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

26. November 2002

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Gemeinderat 9475 Sevelen

VII 32 Sevelen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

>

Baulinienplan Almeisli (Waldabstand)

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3 0 0 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Planungsamt

G-Seve Geneh BLP Almeisli WiH 0528

Plan

KANTON ST. GALLEN

GEMEINDE SEVELEN

Baulinienplan „Almeisli“ 1 : T000

0 2. Sep. 2i Vom Gemeinderat erlassen am Die Gemeinderatsschreiberin:

iemeindepräsii

17. Sep. 2002 Öffentlich aufgelegt vom

u.

....................... bis

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Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am Mit Ermächtigung Der Leiter des Pis

1 G. Okt. 2002

.....

NOV. 2002