Änderung Überbauungsplan Sonnenberg
Sondernutzungsplan · Zuzwil (SG)
Dokument
- Nummer
- 1999-8360
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Zuzwil (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 08.04.1999
- In Kraft seit
- 08.04.1999
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
8. April 1999
Gemeinderat 9524 Zuzwil
VII 83 Zuzwil: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: Änderung des Überbauungsplanes Sonnenberg vom 30.10.1973 Änderung des Überbauungsplanes Sonnenberg II vom 11.10.1974
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Die Prüfung ergibt, dass die Änderungen der beiden Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die Änderungen der angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Lei^er-des Planungsamtes
Dr. P. Flaad
G-Zuzwil Genehmig bdbih 0343 19990408.doc
Baudepartement Planungsamt
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
G-Zuzwil Genehmig bdbih 0343 19990408 doc