Anpassungen Überbauungsplan Grünring
Sondernutzungsplan · Zuzwil (SG)
Dokument
- Nummer
- 2006-8360
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Zuzwil (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 29.08.2006
- In Kraft seit
- 29.08.2006
Karte
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Dateien
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Text
Genehmigungsverfügung
;
Baudepartement
&
________________________________________________________________________
M
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
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29. August 2006
Gemeinderat 9524 Zuzwil
Baudepartement / Rechteabteilung
Eingang
Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
B iM V ti.
3 0. Äug. 2006 j
Nr.
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Anpassung Überbauungsplan Grünring
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
besondere Vorschriften
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Überbauungsplan «G rünring» m it besonderen Vorschriften (Änderung gegenüber G enehm igung vom 27. Februar 1992)
Nachfolgender Artikel w ird ersatzlos aufgehoben:
Art. 8 Gemeinschaftsräume In einer der Bauten an der Unterdorfstrasse ist im Erdgeschoss ein Gemeinschaftsraum von mindestens 120 m2 Bruttogeschossfläche auszuscheiden.
Vom Gemeinderat erlassen am 6. März 2006
Roland Hardeggar Gemeindepräsident
MamxTanzling^r Ratsschreiber
Öffentliche Auflage vom 13. März bis 11. April 2006
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Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehm igt am: M it Ermächtigung Der Leiter des Am tes fü r Raumentwicklung:
2 9. Aug. 2006
Gemeinde Zuzw il • Gemeinderatskanzlei Hinterdorfstrasse 3 • 9524 Zuzwil • Tel. 071 945 80 80 • Fax 071 945 80 81 • ww w .zuzw il.ch G:\GemeindepräsidiumMnserate\Titelblatt Grünring.doc
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