Anpassungen Überbauungsplan Grünring

Sondernutzungsplan · Zuzwil (SG)

Dokument

Nummer
2006-8360
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Zuzwil (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
29.08.2006
In Kraft seit
29.08.2006

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

;

Baudepartement

&

________________________________________________________________________

M

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

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29. August 2006

Gemeinderat 9524 Zuzwil

Baudepartement / Rechteabteilung

Eingang

Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

B iM V ti.

3 0. Äug. 2006 j

Nr.

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Anpassung Überbauungsplan Grünring

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

besondere Vorschriften

IcÌicmAm - affpakfiv

Überbauungsplan «G rünring» m it besonderen Vorschriften (Änderung gegenüber G enehm igung vom 27. Februar 1992)

Nachfolgender Artikel w ird ersatzlos aufgehoben:

Art. 8 Gemeinschaftsräume In einer der Bauten an der Unterdorfstrasse ist im Erdgeschoss ein Gemeinschaftsraum von mindestens 120 m2 Bruttogeschossfläche auszuscheiden.

Vom Gemeinderat erlassen am 6. März 2006

Roland Hardeggar Gemeindepräsident

MamxTanzling^r Ratsschreiber

Öffentliche Auflage vom 13. März bis 11. April 2006

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Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehm igt am: M it Ermächtigung Der Leiter des Am tes fü r Raumentwicklung:

2 9. Aug. 2006

Gemeinde Zuzw il • Gemeinderatskanzlei Hinterdorfstrasse 3 • 9524 Zuzwil • Tel. 071 945 80 80 • Fax 071 945 80 81 • ww w .zuzw il.ch G:\GemeindepräsidiumMnserate\Titelblatt Grünring.doc

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