Überbauungsplan Tüfenwiesstrasse
Sondernutzungsplan · Zuzwil (SG)
Dokument
- Nummer
- 2010-8360
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Zuzwil (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 26.04.2010
- In Kraft seit
- 26.04.2010
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
26. April 2010
0^2
Gemeinderat Zuzwil Hinterdorfstrasse 3 9524 Zuzwil
Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Tüfenwiesstrasse
Das Überbauungsplanungsgebiet umfasst das 2'214 m2 grosse Grundstück Nr. 16, welches gemäss rechtskräftigem Zonenplan der zweigeschossigen Wohnzone WE zugewiesen ist. Die Parzelle liegt am Südhang in der Nähe des Dorfkerns von Zuzwil mitten in einem Einfamilien hausgebiet, die Erschliessung erfolgt über die Tüfenwiesstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse). Das alte Bauernhaus und die Ökonomiegebäude werden abgebrochen. Mit dem Überbauungs plan sollen im Sinne der haushälterischen Bodennutzung die Voraussetzungen für eine Terras senüberbauung mit zwei Hauptbaukörpern und einem Erschliessungskern geschaffen werden. Der Erlass ist vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1100.-.
10-2450 / 191018_63639
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen. Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
10-2450 / 191018_63639
Plan mit besonderen Vorschriften
Zuzwil SG
Festlegungen BVo
M 1:500
Überbauungsplan Tüfenwiesstrasse
9. Dezember 2009 m
5
10
15
E
20
GH=554.30
Umgrenzung Plangebiet
A rt.i
Zu- und Wegfahrt
Art. 3 Bereich für Besucherparkplätze
Art. 4 Markierungslinien
Art. 6 Baubereiche Wohnbauten
Art. 6 Baubereiche Wohnungserschliessung
Art. 6 Bereich für Korrektur Tüfenwiesstrasse
Art. 8 Bereich für Spiel und Begegnung
Art. 9 Allgemeine Umgebungsfläche
Art. 10 Abfallsammelstelle
Gebäudehöhe in M.ü.M.
25 Vom/Gemeinderat erlassen am Der Gemeindepräsident
Kog
Hinweise
Die Ratsschreiberin
Fussweg öffentlich
Öffentlich aufgeleg
4 y
Û 2 Æ-f /
Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am
Bauten abzubrechen
2 ß Ä p f il 2010
M it Ermächtigung
Sichtbereiche
Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung und Geoinformation 5 5 1 .6 6
Referenzhöhe in M.ü.M. (gewachsenes Terrain)
Strittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen
Strittmatter P
T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09
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I.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Art. î
Geltungsbereich
Gestaltung
1 Die Häuser sind hinsichtlich Materialien und formalem Ausdruck einheitlich zu ges
1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den
talten. Die Südfassaden sind neben der Verglasung durch geschosshohe Ausfachun
nachfolgenden besonderen Vorschriften und dem Dossier der Beilagepläne vom
gen aus Holz, Eternit oder ähnlichen Werkstoffen zu gliedern.
10.12.2009. 2 Alle in der Planlegende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschrif
2 Die Terrassen sind m it Spalierpflanzen zu begrünen. M it Ausnahme eines einseiti
ten sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und die Beilagepläne sind wegleitend.
3 Flachdächer m it einer Fläche über 20 m2sind extensiv zu begrünen, sofern sie nicht
Der Planungsbericht ist erläuternd.
als Terrasse dienen.
gen Windschutzes aus Glas sind keine Einwandungen zulässig.
3 Die besonderen Vorschriften gelten innerhalb des im Plan bezeichneten Geltungs bereiches. Sofern nichts Abweichendes bestimmt wird, gilt das übergeordnete Recht. IV. Umgebung Art. 2
Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt die Realisation einer terrassenartigen Bebauung des Planungsgebietes.
Art. 8 Korrektion Tüfen
wiesstrasse
Der im Plan bezeichnete Bereich ist in dem Umfang unentgeltlich an die politische Gemeinde abzutreten, dass die Tüfenwiesstrasse m it einem Profil von 5.00 m Fahr bahn und 2.00 m Trottoir ausgebaut werden kann. Innerhalb des Geltungsbereichs gehen die Kosten dafür zu Lasten der betroffenen Grundeigentümer.
II. Erschliessung
Art. 3 Bewegter Verkehr
Die Zu- und Wegfahrt für Motorfahrzeuge erfolgt an der im Plan bezeichneten Stelle
Art. 9 Spiel und Begegnung
1 Der im Plan bezeichnete Spielbereich dient zusammen m it dem Baubereich Woh
möglichst direkt in die Sammelgarage. Die erforderlichen Sichtbereiche gemäss SN
nungserschliessung als Spiel- und Begegnungsfläche.
VSS 640 273 sind dauernd freizuhalten, (keine Pflanzung, Einfriedung, usw.)
2 Der im Plan bezeichnete Spielbereich ist zumindest m it Sitzgelegenheiten und ei ner Wasserstelle (Wasserhahn) auszustatten.
7 weitere Artikel
Art. 4 Ruhender Verkehr
1 Die Parkplätze für Bewohner sind in einer Sammelgarage anzuordnen. 2 Die Besucherplätze sind innerhalb des im Plan bezeichneten Bereiches anzuordnen. Sie dürfen nicht überdacht werden.
Art. 70 Allgemeine Umgebungsßächen
3 Der Bedarf an Zweiradabstellplätzen richtet sich nach SN 640 065, Stufe C. Diese sind im Bereich der Sammelgarage nachzuweisen.
1 Innerhalb der allgemeinen Umgebungsfläche sind nur unbeheizte Kleinstbauten m it der Grundfläche von maximal 5 m2 und einer Gebäudehöhe (ab dem fertigen Ter rain) von 3.00 m zulässig. 2 Gegenüber der Tüfenwiesstrasse sind die Vorgärten dauernd offen zu gestalten. Aufschüttungen und geschlossene Einfriedungen oder Lebhäge m it einer Höhe von
4 Im Zugangsbereich ist ein gedeckter Veloabstellplatz für mindestens 8 Fahrräder zu erstellen.
mehr als 1.20 m sind nicht zulässig.
III. Bebauung
Art. 77 Gestaltung
1 Das neue Terrain hat sich harmonisch an die Umgebung und die Neubauten anzu passen. Böschungssicherungen sind in ihrer Ausdehnung zu minimieren und ökolo
Art. 5 Höhenkoten
Zur Höhendefinition treten Höhenkoten an Stelle der Niveaupunkte. Die im Plan be
gisch wertvoll aus unverfugten Trockenmauern zu erstellen, bzw. zu verblenden.
zeichneten Maximalkoten dürfen nur durch technisch bedingte Aufbauten durch
2 Die Fassade der Sammelgarage ist anzuschütten oder, wo dies nicht möglich ist,
Sonnenkollektoren oder dergleichen überschritten werden.
durch einheimische Pflanzen zu begrünen. 3 M it Ausnahme der Zufahrt zur Sammelgarage sind alle befestigten Flächen sicker fähig auszuführen (z.B. Sickersteine, Kiesbelag, Rasengittersteine, grossfugige Ver
Art. 6 Baubereiche
1 Die Baubereiche werden durch Markierungslinien gemäss BauG definiert. Sie ge
bundsteine). 4 M it der Baueingabe ist ein Umgebungsplan m it detaillierter Angabe der Nutzun
hen nach aussen allen anderen Abstandsvorschriften vor. 2 Innerhalb des Baubereiches Wohnbauten gelten folgende Überbauungsvorschrif
gen, Beläge und Pflanzenarten einzureichen.
ten: - Dachform:
Flachdach
- Geschossigkeit:
innerhalb der Gebäudehöhe frei
- Gebäudehöhe:
max. gemäss Kote Planeintrag
V. Ver-und Entsorgung
3 Innerhalb des Baubereiches Wohnungserschliessung sind m it Ausnahme des un tersten Geschosses (auf der Ebene der Sammelgarage und der Kellerräume) neben
Art. 72 Abfall
An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein nach Angabe der Gemeinde gestalteter Ab fallsammelplatz zu erstellen und ansprechend zu gestalten.
dem Vertikallift nur offene oder gedeckte und unbeheizte Erschliessungsbauten und anlagen zulässig. Die Erschliessung ist sowohl ab der Sammelgarage wie auch ab der Tüfenwiesstrasse behindertengerecht auszugestalten.
Art. 73 Entwässerung
1 Erschliessungsanlagen sind soweit möglich über die Schulter zu entwässern. 2 Durch unversiegelte Oberflächen ist der Meteorwasseranfall zu minimieren und in zweiter Priorität verzögert in die Meteorwasserleitung einzuleiten.