Überbauungsplan Ebnifeld
Sondernutzungsplan · Zuzwil (SG)
Dokument
- Nummer
- 2013-8362
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Zuzwil (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 30.09.2013
- In Kraft seit
- 30.09.2013
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Zuzwil Hinterdorfstrasse 3
30. September 2013
9524 Zuzwil
Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • • •
Teilzonenplan Ebnifeld Überbauungsplan Ebnifeld Aufhebung Überbauungsplan Langensteig vom 26. Februar 1992
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Das Planungsgebiet umfasst eine 3273 m2m grosse Fläche in der Gewerbe-Industriezone sowie 3'833 m2 auf den Grundstücken Nrn. 306 sowie teileweise 805 im Landwirtschafs gebiet. Die südlich angrenzenden Grundstücke sind der Wohnzone WE bzw. der W ohnGewerbezone WG2 zugeteilt. Um den Ausbau der Firma Keller Züberwangen AG sicher stellen zu können, soll das ganze Areal der Gewerbe-Industriezone Gl A zugewiesen werden. Mit dem Überbauungsplan werden eine effiziente Erschliessung, eine ortsbaulich gute Einfügung des Gewerbe-Industriegebietes sowie eine hochwertige Architektur und Freiraumgestaltung sichergestellt (vgl. Art. 2 BVo). Mit der Inkraftsetzung des Überbau ungsplans Ebnifeld wird der Überbauungsplan Langensteig vom 26. Februar 1992 aufge hoben. Die Erlasse sind vorgeprüft und - soweit notwendig - überarbeitet worden. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2. 3.
Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Der Überbauungsplan Langensteig vom 26. Februar 1992 wird aufgehoben. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2 '2 50 .-.
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Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie BD-RA, AREG-OP
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Plan mit besonderen Vorschriften
1208
1209
Festlegungen BVo Geltungsbereich
A rt 1
Bereich Zu- und Wegfahrt Sammelgarage
Art. 3 Bereich Richtungspunkt Verkehrsfläche
Art. 4 Ausweichstelle
Art. 6 Bereich Kreisel
Art. 8 Baubereich A, B
Art. 9 Baubereich fü r vorspringende Gebäudeteile
Art. 9 Pflichtbaulinie
Art. 10 Allgemeine Betriebsfläche
Art. 12 Frei haltefläche
Art. 13 1210
------ 1
I
M 1:1000
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Uberbauungsplan Ebnifeld
k09i
Hinweise
20
Vom öemeinderat erlassen am 25. März 2013 Der fiertfeindepräsident 621
Verkehrsfläche, öffentlich Öffentliche Auflage: 7. Mai bis 5. Juni 2013
Vom Baudepartement des Kantons S t Gallen genehmigt am M it Ermächtigung
Verkehrsfläche, privat Bestehende Bauten
3 0. SEP. 2013
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
527-83
Referenzpunkt in m ü. M.
1741
314
312 611
l6i 8
108 1748
Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 19001 St Gallen 1 071222 43 43 I F 071222 26 09
Strittmatter Partner AG
www.strittmatter-partner.ch | [email protected]
554 464\022\zb\UP_Ebnifeld_i30304.dwg,Mer-Ca-sbo
555
i.
Allgemeines
Art. 1
Geltungsbereich
1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den nachfolgenden besonderen Vorschriften und dem Planungsbericht
III.
Bebauung
Art. g
Baubereich
1 Bauten sind nur innerhalb der Baubereiche zulässig. 2 Im Baubereich A sind nur Erweiterungsbauten m it mindestens zwei Vollgeschos
2 Alle in der Planlegende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschrif
sen für den Betrieb auf dem angrenzenden Grundstück (Parz. Nr. 1579) zulässig. Der
ten sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sind wegleitend. Der Planungsbericht
südliche Teil des Baubereiches (Parz. Nr. 805) darf bebaut werden, sobald im nördli
ist erläuternd.
chen Teil 2*500 m2 anrechenbare Geschossfläche realisiert wurden. Maximal dürfen T250 m2der anrechenbaren Geschossflächen an Dritte vermietet werden. Nicht ange
Art. 2 Zweck
Der Überbauungsplan sichert insbesondere:
rechnet werden Parkplätze fü r Angestellte, Bewohner und Besucher.
a) eine effiziente Erschliessung; b) eine ortsbaulich gute Einfügung des Gewerbe-Industriegebietes;
4 Innerhalb des bezeichneten Baubereichs sind lediglich über die Fassade vorsprin
c) eine hochwertige Architektur- und Freiraumgestaltung
gende Gebäudeteile zulässig. Diese dürfen vollständig verglast werden.
3 Im Baubereich B gelten die zonengemässen Regelbauvorschriften.
d) die Standortentwicklung und Erweiterung des bestehenden Betriebs. Baubewilli gungen werden nur fü r den bestehenden Betrieb erteilt.
Art. 10 Pßichtbaulinie
Die Nordfassade der Hauptbauten der ersten Baureihe, ist an die Pflichtbaulinie zu stellen.
II.
Art. 3
9 weitere Artikel
Art. 4
Art. 11 Erschliessung
Verkehrsknoten
Richtungspunkt Verkehrsßäche
Gestaltung
1 Fassaden sind primär m it Holz oder Holzwerkstoffen zu verkleiden. Für anderwei
1 Das gesamte Planungsgebiet ist über die bestehende Ebnifeld-Strasse zu erschlies-
tige Materialien sind erdfarbene Töne zu verwenden. 2 M it der Baueingabe ist ein Gestaltungskonzept inkl. Farb- und Materialisierungs
sen.
muster vorzulegen und bewilligen zu lassen.
2 Der bestehende Knoten Ebnifeld / Kirchstrasse ist fü r Lastwagen m it Anhänger
3 Flachdächer m it einer Fläche über 100 m2sind extensiv zu begrünen. Dachaufbau
gemäss der VSS-Norm 640 271a anzupassen. Die Zu- und Wegfahrt der Sammelgara
ten sind vom Dachrand um 450 zurück zu versetzen und auf eine Höhe von 2.00 m be
ge ist an die neue Führung im bezeichneten Bereich anzugleichen.
schränkt.
1 Zwischen dem Bereich Richtungspunkt Verkehrsfläche und der Ebnifeld-Strasse ist ein Korridortür eine öffentliche Zu- und Wegfahrt zu sichern.
IV.
Umgebung
Art. 72 Allgemeine Betriebsfläche
2 Der Korridor ist gemäss VSS-Norm 640 201 fü r eine Erschliessung m it dem Begeg nungsfall PW/PW m it einer Geschwindigkeit von 30 km/h freizuhalten.
Art. 5 Wendemöglichkeit
1 Sofern nicht anders festgelegt, sind innerhalb der allgemeinen Betriebsfläche nur Anlagen zulässig. 2 Nicht fü r Verkehrsflächen oder Bauten genutzte Flächen sind zu begrünen.
Innerhalb des Geltungsbereiches ist m it der Baueingabe der Raum fü r eine ausrei chende Wendemöglichkeit für Sattelmotorfahrzeuge gemäss VSS-Norm nachzuwei sen.
Art. 13 Freihatteßäche
1 Die Freihaltefläche ist als offenes Wies- und Weidland zu gestalten. Punktuell ge pflanzte Laubbäume sind zulässig. Das bestehende Terrain ist zu erhalten.
Art. 6
Art. 7 Ausweichstelle
Parkierung
Im bezeichneten Bereich ist eine Ausweichstelle zu schaffen. Diese ist dauernd frei
2 Stützmauern oder sonstige befestigte Abstützungen sind bis zu einer Höhe von
zuhalten.
1.20 m zulässig.
1 Abstellflächen fü r Motorfahrzeuge der Arbeiter und Besucher sind nur innerhalb der allgemeinen Betriebsfläche zulässig.
V.
Umwelt
Art. 14 Lärmschutz
2 Die Abstellflächen sind m it sickerfähigem Material auszustatten. Gegenüber der Freifläche sind diese m it natürlichen Elementen wie Lebhäge abzutrennen. 3 Der Bedarf an Zweiradabstellplätzen richtet sich nach SN 640 065.
Gegenüber der S t Gallerstrasse sind für Bauten konstruktive und konzeptionelle Massnahmen zu treffen, welche die Einhaltung der massgebenden Planungswerte gewährleisten.
Art. 8 Bereich Kreisel
Im bezeichneten Bereich ist der allfällige Bau eines Kreisels zu dulden. Die bean spruchte Fläche ist bei Bedarf abzutreten.