Abgrenzung des Waldareales, Detailpläne Nr. 1 - 4
Statische Waldgrenze · Gommiswald
Dokument
- Nummer
- 1996-4841
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Gommiswald
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Kantonsforstamt
- Beschlossen
- 15.08.1994
- Publiziert
- 07.11.1994
- In Kraft seit
- 09.01.1996
Karte
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Text
Kantonsforstamt Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen Telefon 071 2135 02, Fax 071 21 39 88
19. Januar
1996
Kontaktperson Direktwahl
EA
Stefan Buob 071 t 21 35 05
Vo kswi rtsch aft sdepartem e nt I
des Kantons St.Gallen
Ganzen Text zeigen
Politische Gemeinde 8527 Ernetschwil
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2 2. JAfll, 1996 ¡vLg
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Gemeinde Ernetschwil; Abgrenzung des Waldareals im Bereich Bauzone Sehr geehrte Damen und Herren
Am 9. Januar 1996 sind die Waldfeststellungspläne (Detailplan 1 bis 4) in Rechtskraft erwachsen. Somit sind sämtliche Wålder, innerhalb oder unmittelbar an die Bauzone der Gemeinde Ernetschwil angrenzend, festgelegt. Alle ubrigen Bestockungen in der Bauzone sind nicht Wald und können sich auch nicht mehr zu Wald im rechtlichen Sinne entwickeln. Die Bauzone ist aus dem Zonenplan ersichtlich (vom Kantonsforstamt am 15. August 1994 unterzeichnet). Für den zukünftigen Erlass von Gestaltungs-, Uberbauungs- oder Teilzonenplänen innerhalb der bestehenden Bauzone ist keine Waldfeststellung mehr nötig. Für Neueinzonungen hingegen muss eine Waldfeststellung für das entsprechende Gebiet durchgefuhrt werden (auch negative Waldfeststellungen, kein Wald im Plangebiet). Einen Satz Waldfeststellungspläne haben wir zu unseren Akten genommen. Mit freundlichen Grüssen
KANTONSFORSTAMT ST.GALLEN Der Forstingenieur:
Beilaoe:
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&^'¿ '/L/Stefan Buob
einenSatzWaldfeststellungspläne
Kopie an:
- Rechtsabteilung BD, Lämmlisbrunnenstr.54,9001 St. Gallen (mit einem Satz Waldfeststellungspläne) - Planungsamt, z.Hd. Frau Hausmann, Lämmlisbrunnenstrasse 62, 9001 St. Gallen - Kreisforstamt lV,8739 Rieden - Reviedörster E. Hüppi, Rätenbergweg 8, 9533 Kirchberg (mit Kopie der Waldfeststellungspläne)
EA002147.DOC