Baulinienplan Bleichi
Sondernutzungsplan · Grabs
Dokument
- Nummer
- 1983-3060
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Grabs
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 21.02.1983
- In Kraft seit
- 21.02.1983
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Text
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071 ) 21 3111
LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54
9001 S T .g allen ,
21. Februar 1983
Gemeinderat 9472 Grabs
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Planungserlass zur Genehmigung eingereicht: - Baulinienplan Bleichi Gestützt auf Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Planungserlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.— .
Mit freundlichen Grüssen B a u d e p a rte m e n t
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des Kantons St. Gallen Der Vorsteher:
slg. Dr. W. Geiger Beilage : - Planungserlass - Einzahlungsschein Kopie : - Planungsamt und RF/BD
Dr. W. Geiger, Regierungsrat