Baulinienplan Bleichi

Sondernutzungsplan · Grabs

Dokument

Nummer
1983-3060
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
21.02.1983
In Kraft seit
21.02.1983

Karte

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Text

BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071 ) 21 3111

LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54

9001 S T .g allen ,

21. Februar 1983

Gemeinderat 9472 Grabs

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Planungserlass zur Genehmigung eingereicht: - Baulinienplan Bleichi Gestützt auf Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Planungserlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.— .

Mit freundlichen Grüssen B a u d e p a rte m e n t

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des Kantons St. Gallen Der Vorsteher:

slg. Dr. W. Geiger Beilage : - Planungserlass - Einzahlungsschein Kopie : - Planungsamt und RF/BD

Dr. W. Geiger, Regierungsrat