Baulinienplan Ochsensand
Sondernutzungsplan · Grabs
Dokument
- Nummer
- 1997-3062
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Grabs
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 13.03.1997
- In Kraft seit
- 13.03.1997
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
.T i? // Baudepartement des Kantons St.Gallen
13. März 1997
y // 3 0
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 900"hSt.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9472 Grabs
VII 30 Grabs: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: - Waldfeststellung/Zonenplanänderung aufgrund der Waldfeststellung - Baulinienplan Lehn - Baulinienplan Ochsensand
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'000.-- (Fr. 6 0 0 .- für die Zonenplanänderun gen aufgrund der Waldfeststellung; je Fr. 200.- für die Baulinienpläne).
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
s,9- Dr. W. Kägi Dr. W. Kägi Regierungsrat 8IH00604.DOC
Baudepartement Generalsekretariat
Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Rechtsabteilung Planungsamt (3)
BIH00604.DOC
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