Baulinienplan Spannen Süd II
Sondernutzungsplan · Grabs
Dokument
- Nummer
- 1998-3061
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Grabs
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 28.08.1998
- In Kraft seit
- 28.08.1998
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Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
ja V S y
28. August 1998
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60~
Gemeinderat 9472 Grabs
VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Baulinienplan Spannen Süd II, Spannenweg Die Prüfung im Genehmigungsverfahren ergibt, dass gegen den Erlass materiell keine Ein wände bestehen. In formeller Hinsicht sind die Änderungen vorzunehmen, die wir Ihnen mit Schreiben vom 20. August 1998 vorweg mitgeteilt haben. Der Erlass kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der/Leiter des Planungsamtes
Dr/ P. Flaad
BIH02346.DOC
Baudepartement Generalsekretariat
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Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
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BIH02346.DOC
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