Überbauungsplan Iverturst

Sondernutzungsplan · Grabs

Dokument

Nummer
2002-3060
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
17.01.2002
In Kraft seit
17.01.2002

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

& Baudepartement

__________

Sj

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

17. Januar 2002

Gemeinderat 9472 Grabs

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BD/Rechtsabteilung

E

1 7. Jan. 2002

VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

>

Überbauungsplan Iverturst 1:500 vom 09. Juli 2001

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Im Zusammenhang mit dem Überbauungsplan haben Sie einen über das Quartier hinausgrei­ fenden Richtplan erlassen, der wesentliche planerische Aussagen enthält. Wir ersuchen Sie, diesen Plan nachzureichen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:

U. Strauss Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung G Grab Geneh ÜPL Iverturst bdwip 0314.doc

Plan mit besonderen Vorschriften

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2014 3876 j)

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Kanton St.Gallen

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Gemeinde Grabs

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Besondere Vorschriften 3

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Überbauungsplan "Iverturst"

2465

Art. 1 Geltungsbereich/Verbindlichkeit

* Die besonderen Vorschriften gelten fur das im Plan umgrenzte Gebiet.

110271

Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich.

Mst. 1:500

Art. 2 -

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Vom Gemeinderat erlassen am:

'ZOOA

"Q k&x

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Wohnbauanlage, eine haushälterische Nutzung des Baulandes,

Art. 3 70010

Zweck

Hochwassersicherheit

Die Hochwassersicherheit ist durch die Gestaltung des Terrains, entsprechend den Angaben in den Schnitten S l- S3 zu gewährleisten. Der Aushub für Keller und Tiefgaragen der Bauten im Perimeter des Übe den Höhenangaben in den Schnitten zu schütten.

Der Gemeindepräsident:

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Art. 4 . ZOO /f

Öffentlich aufgelegt vom: /I5.06 . bis:

30041

390 m3

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\

1%M 2002

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

die Geschosszahl (Vollgeschosse, Untergeschoss, Art und Umfang des Ausbaus des Attikageschosses), die Dachform, die maximal zulässige Gebäude- bzw. Firsthöhe sowie die unterirdischen Bauten.

110 m3

Mit Ermächtigung

6H s r«

Art. 5 Architektonische Gestaltung

Die Bauten haben sich bezüglich Gliederung Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung gut insOrisbild einzuordnen.

2

Die Bauten sind im Sinne des Hinweises Schema Aufsicht Attika, mit einem flachen Vordach und Geländer bzw. einer massiven Brüstung wie folgt zu gestalten:

29002$

Dachakchluss mit Brüstung

200 m2

max. 40 % der Fassadenabwicklung

Dachabschluss mit Vordach und Geländer max 70 % der Fassadenabwiddung

Hinweise:

max

,4

Schema Aufsicht Attika 1:500

Iverturst

Abschluss mit Brüstung

Art. 6 Vordach Attika

4e*

ili' . -. der Begrünung und der Bepflanzung, der Terraingestaltung bezüglich der Einstellhallen, der Wege und der Plätze und der Entsorgungseinrichtungen.

Zu- Wegfahrt Tiefgoroge Hauseingang

,< #

Paizellen Mutation 481müM

Umgebungsgestaltung

An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind einheimische hochstämmige

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*

Höhenlinien best. Terrain Ad. 25 cm Höhenpunkt Terr, best (Beispl. Staatsstrasse)

481.40 ÜM

Kehrichtmulden

Art. 7 Erschliessung

Die Verkehrserschliessung hat an der bezeichneten Stelle und gem. Strassenplan zu erfolgen. Mögliche künftige Offenlegung Grosslaudenbach

Zwischen den Richtungspunkten ist ein Streifen von 5 m Breite derart freizuhalten, dass in möglichst gerader Linienführung ein öffentlicher Weg erstellt werden kann.

Öffentlicher Fussweg

Die Anordnung gedeckter Abstellplätze fur Velos und Mofas fur Bewohner hat an zweckmässiger Lage im Eingangsgeschoss zu erfolgen.

/

/

.

Die Hauseingänge müssen ab Verkehrsfläche und P-Halle stufenlos erreichbar sein. Der Zugang zu den Wohnungen muss vom Hauseingang mit Lift stufenlos erfolgen

-

Festlegungen:

Art. 8 Legende

Für eine Gesamtüberbauung die diesen Vorschriften entspricht wird eine maximale Ausnützung von 20 % gewährt. Die zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0.55+0.11 = 0.66

Perimeter Rückwärtige Baulinie Zu-Wegfahrt Areal O—t>

Ausnützungsziffer

Dachakchluss mit Brüstung = max. 40 % der Fassadenabwicklung Dachabschluss mit Vordach und Geländer = max. 70 % der Fassadenabwicklung

Richtungspunkt

7

B

W

W

, /

Wintergarten und Balkon = 20 % der Fassadenabwicklung

Hochstämmige Bepflanzung

CD Schutzwall Grünbereich Parkplatz Besucher

Vordach Houplbao

■HO

Hauptbau Vordach Attika Attika

40 L»

60 45°

w

W

Wintergarten Hauptbau

B

Balkon Hauptbau

M

Mehrhöhenbereich Attika

AT 02

GELÄNDER

ix-x-x-

Abschluss mit Vordach und Geländer

& Waltaufschüttung Aufschüttung

1.00

4 " 461.40 ÜM

+ ^ 7 2 -3 0

max.3x8m

Dachabschluss mit Brüstung

O.K. Überdeckung + 46410 ok +

•*

0

O l

Aufschüttung

Gewachsenes Terraian

EG

+ ^ 6 4 .1 0

UG

+ 4 6 1 .4 0

Terr, nord Terr, süd

' 4 6 4 ' " 3.7t

Gewachsenes Tenremn

+^ß3.15 m ü

§

§

Aufschüttung

EG

^7+462.40 m ü. M

\+462.00 mü. M

UG

P -H A LL E

Gewachsenes Terraian I

+461.80

+461.15

Attikageschoss

.o.k.+mzo

Höhenfestlegung in m ü.M.

S1

S 2a

460.00

+460.40

S3

S 2b 26.06.2001

MggundPednef ArcMeMW71/SM/B, 9470 Buc/rs