Überbauungsplan Iverturst
Sondernutzungsplan · Grabs
Dokument
- Nummer
- 2002-3060
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Grabs
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 17.01.2002
- In Kraft seit
- 17.01.2002
Karte
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Text
Genehmigungsverfügung
& Baudepartement
__________
Sj
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
17. Januar 2002
Gemeinderat 9472 Grabs
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BD/Rechtsabteilung
E
1 7. Jan. 2002
VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
>
Überbauungsplan Iverturst 1:500 vom 09. Juli 2001
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Im Zusammenhang mit dem Überbauungsplan haben Sie einen über das Quartier hinausgrei fenden Richtplan erlassen, der wesentliche planerische Aussagen enthält. Wir ersuchen Sie, diesen Plan nachzureichen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:
U. Strauss Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung G Grab Geneh ÜPL Iverturst bdwip 0314.doc
Plan mit besonderen Vorschriften
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2014 3876 j)
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Kanton St.Gallen
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Gemeinde Grabs
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Besondere Vorschriften 3
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Überbauungsplan "Iverturst"
2465
Art. 1 Geltungsbereich/Verbindlichkeit
* Die besonderen Vorschriften gelten fur das im Plan umgrenzte Gebiet.
110271
Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich.
Mst. 1:500
Art. 2 -
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Vom Gemeinderat erlassen am:
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Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Wohnbauanlage, eine haushälterische Nutzung des Baulandes,
Art. 3 70010
Zweck
Hochwassersicherheit
Die Hochwassersicherheit ist durch die Gestaltung des Terrains, entsprechend den Angaben in den Schnitten S l- S3 zu gewährleisten. Der Aushub für Keller und Tiefgaragen der Bauten im Perimeter des Übe den Höhenangaben in den Schnitten zu schütten.
Der Gemeindepräsident:
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Art. 4 . ZOO /f
Öffentlich aufgelegt vom: /I5.06 . bis:
30041
390 m3
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1%M 2002
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
die Geschosszahl (Vollgeschosse, Untergeschoss, Art und Umfang des Ausbaus des Attikageschosses), die Dachform, die maximal zulässige Gebäude- bzw. Firsthöhe sowie die unterirdischen Bauten.
110 m3
Mit Ermächtigung
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Art. 5 Architektonische Gestaltung
Die Bauten haben sich bezüglich Gliederung Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung gut insOrisbild einzuordnen.
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Die Bauten sind im Sinne des Hinweises Schema Aufsicht Attika, mit einem flachen Vordach und Geländer bzw. einer massiven Brüstung wie folgt zu gestalten:
29002$
Dachakchluss mit Brüstung
200 m2
max. 40 % der Fassadenabwicklung
Dachabschluss mit Vordach und Geländer max 70 % der Fassadenabwiddung
Hinweise:
max
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Schema Aufsicht Attika 1:500
Iverturst
Abschluss mit Brüstung
Art. 6 Vordach Attika
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ili' . -. der Begrünung und der Bepflanzung, der Terraingestaltung bezüglich der Einstellhallen, der Wege und der Plätze und der Entsorgungseinrichtungen.
Zu- Wegfahrt Tiefgoroge Hauseingang
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Paizellen Mutation 481müM
Umgebungsgestaltung
An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind einheimische hochstämmige
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*
Höhenlinien best. Terrain Ad. 25 cm Höhenpunkt Terr, best (Beispl. Staatsstrasse)
481.40 ÜM
Kehrichtmulden
Art. 7 Erschliessung
Die Verkehrserschliessung hat an der bezeichneten Stelle und gem. Strassenplan zu erfolgen. Mögliche künftige Offenlegung Grosslaudenbach
Zwischen den Richtungspunkten ist ein Streifen von 5 m Breite derart freizuhalten, dass in möglichst gerader Linienführung ein öffentlicher Weg erstellt werden kann.
Öffentlicher Fussweg
Die Anordnung gedeckter Abstellplätze fur Velos und Mofas fur Bewohner hat an zweckmässiger Lage im Eingangsgeschoss zu erfolgen.
/
/
.
Die Hauseingänge müssen ab Verkehrsfläche und P-Halle stufenlos erreichbar sein. Der Zugang zu den Wohnungen muss vom Hauseingang mit Lift stufenlos erfolgen
-
Festlegungen:
Art. 8 Legende
Für eine Gesamtüberbauung die diesen Vorschriften entspricht wird eine maximale Ausnützung von 20 % gewährt. Die zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0.55+0.11 = 0.66
Perimeter Rückwärtige Baulinie Zu-Wegfahrt Areal O—t>
Ausnützungsziffer
Dachakchluss mit Brüstung = max. 40 % der Fassadenabwicklung Dachabschluss mit Vordach und Geländer = max. 70 % der Fassadenabwicklung
Richtungspunkt
7
B
W
W
, /
Wintergarten und Balkon = 20 % der Fassadenabwicklung
Hochstämmige Bepflanzung
CD Schutzwall Grünbereich Parkplatz Besucher
Vordach Houplbao
■HO
Hauptbau Vordach Attika Attika
40 L»
60 45°
w
W
Wintergarten Hauptbau
B
Balkon Hauptbau
M
Mehrhöhenbereich Attika
AT 02
GELÄNDER
ix-x-x-
Abschluss mit Vordach und Geländer
& Waltaufschüttung Aufschüttung
1.00
4 " 461.40 ÜM
+ ^ 7 2 -3 0
max.3x8m
Dachabschluss mit Brüstung
O.K. Überdeckung + 46410 ok +
•*
0
O l
Aufschüttung
Gewachsenes Terraian
EG
+ ^ 6 4 .1 0
UG
+ 4 6 1 .4 0
Terr, nord Terr, süd
' 4 6 4 ' " 3.7t
Gewachsenes Tenremn
+^ß3.15 m ü
§
§
Aufschüttung
EG
^7+462.40 m ü. M
\+462.00 mü. M
UG
P -H A LL E
Gewachsenes Terraian I
+461.80
+461.15
Attikageschoss
.o.k.+mzo
Höhenfestlegung in m ü.M.
S1
S 2a
460.00
+460.40
S3
S 2b 26.06.2001
MggundPednef ArcMeMW71/SM/B, 9470 Buc/rs