Überbauungsplan Hochhaus
Sondernutzungsplan · Grabs
Dokument
- Nummer
- 2006-3060
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Grabs
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 01.05.2006
- In Kraft seit
- 01.05.2006
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Text
Genehmigungsverfügung
3/ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Baudepartement des Kantons St.Gallen
V Ç y
Gemeinderat Grabs 9472 Grabs
1. Mai 2006
2ü
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinde Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Hochhaus
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass im Wesentlichen recht- und zweckmässig ist und geneh migt werden kann. Nach Rücksprache mit Gemeindepräsident R. Lippuner vom 25. April 2006 wird aber der letzte Satz von Art. 1 Abs. 1 der Besonderen Vorschriften von der Genehmigung ausgenommen. Darin wird auf einen Erschliessungsplan sowie auf einen Gestaltungsplan hin gewiesen. Der Erschliessungsplan wurde dem Erlass nicht beigelegt und ist deshalb kein Be standteil des erlassenen Überbauungsplanes. Der sogenannte Gestaltungsplan wird im Sinne eines richtungsweisenden Beilageplanes behandelt. Da er aber a) keine zusätzlichen Informa tionen enthällt, b) missverständlich benannt ist und c) den formalen Anforderungen in keiner Weise gerecht wird (z.B. keine Legende), wäre ein entsprechender Erlass kaum zweckmässig. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwal tung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird, mit Ausnahme des letzten Satzes von Art. 1 Abs. 1 der Beson deren Vorschriften, genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1150.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
06-1732 / 57759_37197.doc
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst
06-1732 / 57759_37197.doc
Plan mit besonderen Vorschriften
Kanton St. Gallen
B eso ndere V o rs c h rifte n
Gemeinde Grabs
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 8 Gebäudeabstand
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Situationsplan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegung bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Der Überbauungsplan ist als Sondernutzungsplan grundeigentümerverbind ich.-Bef— Efôchli essungsplan-W€i--éer--Ge staltun§-splafv-si-nd wegleite Rd.
Der Gebäudeabstand zwischen den Hauptbauten kann auf 11 Meter verringert werden.
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Überbauungsplan 1:500
Soweit durch den Überbauungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes der Gemeinde.
"Hochhaus" (Parz. Nr. 2361)
Art. 2 Zweck
Vom Gemeinderat erlassen am: OG,
ZooG
Der Gemeindepräsident: R. Lippuner Der Gemeinderatsschreiber: M. Stähli
Öffentlich aufgelegt vom 15,
Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und denen des Baureglementes entspricht, kann eine Mehrausnützung von 0.55 auf 0.65 gewährt werden. Diese Mehrausnützung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der ganze Überbauungsbereich als Gesamtüberbauung überbaut wird.
Art. 10
Art. 3
Die Aussenparkplätze sind als Besucherparkplätze reserviert. Für die Bewohner der Überbauung sind genügend (Tief-) Garagenparkplätze zu erstellen.
Richtpunkte
Besucherparkplätze
Zwischen sämtlichen Richtungspunkten ist eine behindertengerechte, rollstuhlgängige Wegverbindung mit max. 6% Gefälle und einem Hartbelag zu erstellen.
Art. 11 Freihaltegebiet
Art. 4
Teile des Freihaltegebiets 1 können den Erdgeschosswohnungen als private Freiflächen zugeteilt werden.
Erschliessung (Plan)
Die Ein- und Ausfahrten in das Plangebiet haben ausschliesslich an den im Situationsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen.
Das Freihaltegebiet 2 ist als Spielplatz vorzusehen und entsprechend zu gestalten.
Art. 12
Art. 5 Velos
An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind Velounterstände zu errichten.
IVIit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Mehrausnützung
Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Gesamtüberbauung des Gebietes „Hochhaus“ . Die Bauten im Überbauungsbereich sind architektonisch einheitlich zu gestalten.
bis 'IS, Apnl
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: - 1 Mai 2006
Art. 9 Grenzabstände
Die geltenden Grenz- und Gebäudeabstände können wie im Plan bezeichnet, unterschritten werden. Es gelten die eingezeichneten und vermassten Baubereiche als zu überbauende Fläche.
Art. 6 Abfallentsorgung
Für diese Überbauung werden Molok-Abfallsysteme errichtet.
Art. 7 GROBARCHITEKTUR AB
Tiefriet 7320 Sargans
16.02,2006
SF
Mehrlängenzuschlag
Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und denen des Baureglementes entspricht, entfällt der Mehrlängenzuschlag.
Tel, 081 720 02 00 Fax 081 720 02 05 E- Mail: [email protected]
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Festlegungen: P erim eter R ichtungspunkte Ein- / A usfahrten T iefg arag e Ein-
Velo
IAusfahrten Erschliessungsbereich
Überbauungsbereich A ussen-P arkplätze B esucher (7 PP)
U;P,J unterirdische P arkp lätze (22 PP) E rschliessungsfläche P arkp lätze / W end efläch e
Hinw eise:
F reih alteb ereich 1
ö ffen tlic h e S trasse
Freih alteb ereich 2
bestehendes T ro tto ir
S tandorte der V elo u n terstän d e
A bfallentsorgungsstandort (M olok)
N ebenbauten