Abbauplan Häblingen (Änderung)

Sondernutzungsplan · Gommiswald

Dokument

Nummer
1999-4860
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Gommiswald
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
20.04.1998
Genehmigt
08.02.1999
Publiziert
22.04.1998
In Kraft seit
08.02.1999

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Text

Genehmigungsverfügung

C-H3 Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

8. Februar 1999

Gemeinderat 8725 Ernetschwil

VII 49 Ernetschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

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Abbauplan Häbligen, Verlegung des Abbauperimeters und Erweiterung von Etappe 2

Der Erlass sieht vor, einerseits auf den Abbau von Teilflächen der Etappen 1, 2 und 3 im Ausmass von 6'110 m2 zu verzichten und anderseits eine neue Abbaufläche im Ausmass von 7*100 m2 in den Perimeter einzubeziehen sowie ein Humusdepot mit einer Fläche von 1*100 m2 anzulegen. Der Stand von Abbau und Rekultivierung präsentiert sich heute wie folgt: Der südlich der Erschliessungsstrasse gelegene Teil der Etappe 2 ist fertig abgebaut und zwi­ schenzeitlich rekultiviert, der nördlich der Erschliessungsstrasse gelegene Teil fertig abgebaut. Mit der Rekultivierung ist noch nicht begonnen worden. Bei der Etappe 1 ist der Abbau eben­ falls beendet, die Rekultivierung zu gut einem Fünftel erfolgt. Mit dem Abbau der Etappe 3 ist begonnen worden. Die neue Abbaufläche gemäss dem zur Genehmigung eingereichten Erlass grenzt an die ur­ sprüngliche Etappe 2. Sie sowie die nördlich der Erschliessungsstrasse gelegene Fläche wer­ den neu als Etappe 2a bezeichnet; der Plan wird entsprechend angepasst. Durch die Auswei­ tung der Etappe 2 auf 2a erfolgt eine zeitliche Verzögerung von einem bis eineinhalb Jahre auf den Zeitplan gemäss Technischen Bericht vom 10. 7.1996, Seite 6. Im übrigen ergibt die Prüfung, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt wer­ den kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

G-Ernetschwi Genehmig bdbih 0330 19990215.doc

Baudepartement Planungsamt

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'500.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Emetschwi Genehmig bdbih 0330 19990208.doc

Plan

KANTON ST. GALLEN

Gemeinde Ernetschwil

JMS, Johann Müller AG, 8716 Schmerikon

Abbauplan HÄBLIGEN Verlegung des Abbauperimeters Erweiterung von Etappe 2 Abbauplan nach Baugesetz, Art. 28quater Abbaugesuch nach Baugesetz, A rt 28quinquies

Kiesabbau Situation 1 : TOGO Die Gesuchstellerin :

Johann Müller AG Hauptstrasse 1 8716 Schmerikon

Schm erikon/den

Der Grundeigentümer :

Ganzen Text zeigen

Eberhard W erner Eule 8725 Ernetschwil

Ernetschwil, den

Der Projektverfasser :

Î4/, 3. April 1998

Ingenieurbüro B. Annen Byfangweg 14 4538 Oberbipp

Öffentliche Auflage vom

2 2. APR. 1998

Vom Gemeinderat erlassen am

A

j bis

21. MAI 1998

2 0. APR. 1998 Der Ge

Der Gemeindammann :

atsschreiber :

xffrscVii, Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am 8, Feb. 1999 Mit Ermächtigung Der Leiter d' lanungsamtes :

Plan Nr. Datum

947A.1

INGENIEURBÜRO B. ANNEN

03. April 1998

Massstab

1 : ro oo

Plangrösse

A3, doppelseitig

dipi. Forstingenieur ETH Byfangweg 14 4538 Oberbipp 032 / 636 37 16

Plan

Legende Festlegungen Aufhebung des Abbauperimeters vom 10. Juli 1996 neuer, definitiver Abbauperimeter K24 ©

Kotenpunkte 600

Interpolationslinien

n

2-

Lage der Schnittprofile %

1

neue Abbaufläche

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7'100 m=

Humusdepot mit Zwischenstreifen

T100m"

Abbauverzicht

6'110m"

\ WïÈfi 1

/

y

Abbauperimeter gemäss Abbauplan vom 10. Juli 1996 (unverändert) 560

gewachsenes Terrain = Endgestaltung

58 2 O

Sondierbohrungen

s#

r 560

570

Plan

KANTON ST. GALLEN

Gemeinde Ernetschwil

JMS, Johann Müller AG, 8716 Schmerikon

Abbauplan HÄBLIGEN Verlegung des Abbauperimeters Erweiterung von Etappe 2 Abbauplan nach Baugesetz, A rt 28quater Abbaugesuch nach Baugesetz, A rt 28quinquies

Endgestaltung Situation 1 : TOGO Die Gesuchstellerin :

Johann Müller AG Hauptstrasse 1 8716 Schmerikon

Schmerikom den

Der Grundeigentümer :

Ganzen Text zeigen

Eberhard Werner Eule 8725 Ernetschwil

Ernetschwil, den A4-• 4-. ^

Der Projektverfasser :

Ingenieurbüro B. Annen Byfangweg 14 4538 Oberbipp

Öffentliche Auflage vom

2 2. APR. 1998

Vom Gememderat erlassen am Der Gemeindammann :

I ^ k-

3. April 1998

bis

21. MAI 1998

2 0. APR. 1998 Der Ge

ndefatsschßeiber ■

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am © iqoq Mit Ermächtigung Der Leiter des les F Planungsamtes :

z Plan Nr. Datum Massstab Plangrösse

947A.2 03. April 1998 1 : T000 A3, doppelseitig

INGENIEURBÜRO B. ANNEN dipi. Forstingenieur ETH Byfangweg 14 4538 Oberbipp 0 32 /63 6 37 16

Plan

Legende Festlegungen Aufhebung des Abbaupenmeters vom 10. Juli 1996 neuer, definitiver Abbauperimeter Endgestaltung = gewachsenes Terrain

2 — - —«— - — - 2 Hinweise

^

Lage der Schnittprofile

^ Abbauperimeter gemäss Abbauplan Juli 1996 (unverändert)

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Obstbäume

L