Änderung Zonenplan/Schutzzonenplan Talgebiet - Genehmigung

Zonenplan · Grabs · Aufgehoben am 01.03.2026

Dokument

Nummer
1997-3011
Art
Zonenplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
13.03.1997
In Kraft seit
13.03.1997
Aufgehoben
01.03.2026

Karte

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Text

.T i? // Baudepartement des Kantons St.Gallen

13. März 1997

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 900"hSt.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9472 Grabs

VII 30 Grabs: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: - Waldfeststellung/Zonenplanänderung aufgrund der Waldfeststellung - Baulinienplan Lehn - Baulinienplan Ochsensand

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'000.-- (Fr. 6 0 0 .- für die Zonenplanänderun­ gen aufgrund der Waldfeststellung; je Fr. 200.- für die Baulinienpläne).

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

s,9- Dr. W. Kägi Dr. W. Kägi Regierungsrat 8IH00604.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Rechtsabteilung Planungsamt (3)

BIH00604.DOC

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