Teilzonenplan Unteres Äuli - Genehmigung

Zonenplan · Grabs · Aufgehoben am 01.03.2026

Dokument

Nummer
1998-3010
Art
Zonenplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
07.01.1998
In Kraft seit
07.01.1998
Aufgehoben
01.03.2026

Karte

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Text

Baude artement des Kantons St.Gallen

rn

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

GemeinderatskFmzlei 7.Januar1998

Gemeinderat 9472 Grabs

o.�. 0,1. 1338 REG

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KOPIE ERL Z.K.

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FRIST

VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

-Teilzonenplan Unteres Äuli Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs.1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821. 5 ) verfügt das

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2 . Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300 .--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 4 3 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der leite s Planungsamtes (

I Dr. P.

BIH01551.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt (3) Rechtsabteilung

BIH01551.DOC

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