Teilzonenplan Ochsensand II - Genehmigung

Zonenplan · Grabs · Aufgehoben am 01.03.2026

Dokument

Nummer
1999-3010
Art
Zonenplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
13.01.1999
In Kraft seit
13.01.1999
Aufgehoben
01.03.2026

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Text

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Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

13. Januar 1999

Gemeinderat 9472 Grabs

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VII 30 Grabs: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

Teilzonenplan Ochsensand II Baulinienplan Ochsensand II

Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 7 0 0 .- (Fr. 5 0 0 .- für den Teilzonenplan; Fr. 2 0 0 .- für den Baulinienplan).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Grabs Genehmig bdbih 0227 19990112.doc

Baudepartement Planungsamt

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiterdes Planungsamtes

C J ~£2—

Dr. PyFlaad

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G Grabs Genehmig bdbih 0227 19990112.doc