Teilzonenplan Mädli - Genehmigung

Zonenplan · Grabs · Aufgehoben am 01.03.2026

Dokument

Nummer
2003-3010
Art
Zonenplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
03.09.2003
In Kraft seit
03.09.2003
Aufgehoben
01.03.2026

Karte

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

v iy

3. September 2003

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 0 7T 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Grabs Rathaus Sporgasse 7 9472 Grabs

Gemeinde Grabs: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: >

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Teilzonenplan ‘Mädli1

>

Baureglementsänderung (Intensivlandwirtschaftszone)

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.- (Teilzonenplan Fr. 400.-; Änderung Bau­ reglement Fr. 150.-).

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G rabs Gen. T Z P Mädli; Ergänzung BauR EiT 1717

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein

Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung

G rabs Gen. T Z P Mädli; Ergänzung BauR EiT 1717