Teilzonenplan Lukashaus III - Genehmigung

Zonenplan · Grabs · Aufgehoben am 01.03.2026

Dokument

Nummer
2006-3011
Art
Zonenplan
Gemeinde
Grabs
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
25.09.2006
In Kraft seit
25.09.2006
Aufgehoben
01.03.2026

Karte

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Text

___________________

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Baudepartement

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des Kantons St.Gallen

x jv y

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.Gallen Telefon 071 2 29 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Grabs 9472 Grabs

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25. September 2006

O

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Gemeinde Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Lukashaus III

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass rechtmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T I 50.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss 06-3391 / 68139_38856

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst - Amt für Jagd und Fischerei

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