Teilzonenplan Mülbach - Genehmigung
Zonenplan · Grabs · Aufgehoben am 01.03.2026
Dokument
- Nummer
- 2006-3012
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Grabs
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 16.08.2006
- In Kraft seit
- 16.08.2006
- Aufgehoben
- 01.03.2026
Karte
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
des Kantons St.Gallen
i'.O.
Gemeinderat Grabs 9472 Grabs
Gemeinde Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Mülbach
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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Wir weisen aber darauf hin, dass durch das betroffene Grundstück der eingedeckte Mülbach (Kraftwerkkanal) führt, welcher nicht überbaut werden darf und für welchen auch die entspre chenden Abstände (Art. 59 BauG) einzuhalten sind. Die Bachoffenlegung entsprechend der wasserbaupolizeilichen Bewilligung vom 4. Dezember 2002 kann auch nach der Umzonung noch ausgeführt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
06-2591 / 64026_38056.doc
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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
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U. Strauss
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung (OP, NLS) - Tiefbauamt Rechtsdienst - Amt für Umweltschutz (IE) - Amt für Jagd und Fischerei
06-2591 / 64026_38056.doc
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund