Abgrenzung des Waldareales, Detailplan Stein
Statische Waldgrenze · Nesslau
Dokument
- Nummer
- 1995-6040
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Nesslau
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Kantonsforstamt
- In Kraft seit
- 03.07.1995
Karte
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Text
Kantonsforstamt Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen· Telefon 071 21 35 02, Fax 071 21 39 88
20. Juli 1995
EA
Kontaktperson Direktwahl-
Stefan Buob 071 / 21 35 05
rn
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen
Politische Gemeinde 9655 Stein
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Gemeinde Stein: Abgrenzung des Waldareals im Bereich der Bauzone Sehr geehrte Damen und Herren Am 3. Juli 1995 ist der Waldfeststellungsplan (Detailplan zum Zonenplan) in Rechtskraft er wachsen. Somit sind sämtliche Wälder, innerhalb oder unmittelbar an die Bauzone der Ge meinde Stein angrenzend, festgelegt. Alle übrigen Bestockungen in der Bauzone sind nicht Wald und können sich auch nicht mehr zu Wald im rechtlichen Sinne entwickeln. Die Abgren zung der Bauzone ist aus dem Zonenplan ersichtlich (vom Kantonsforstamt am 16. November 1994 unterzeichnet). Für den zukünftigen Erlass von Gestaltungs-, Überbauungs- oder Teilzonenplänen innerhalb der bestehenden Bauzone ist keine Waldfeststellung mehr nötig. Für Neueinzonungen hinge gen muss eine Waldfeststellung für das entsprechende Gebiet durchgeführt werden (auch negative Waldfeststellungen, kein Wald im Plangebiet). Einen Waldfeststellungsplan haben wir zu unseren Akten genommen. Mit freundlichen Grüssen KANTONSFORSTAMT ST.GALLEN Der Forstingenieur:
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Stefin Buob
Beilagen: -
2 Waldfeststellungspläne retour
Kopie an: -
Rechtsabteilung BD, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen (mit Waldfeststellungsplan) � Planungsamt z.Hd. Frau Hausmann, Lämmlisbrunnenstrasse 62, 9001 St. Gallen - Kreisforstamt V, 9630 Wattwil - Revierförster N. Walliser, Mühle, 9655 Stein SG (mit Kopie des Waldfeststellungsplans) EA001906.DOC