Teilzonenplan Seeufer, Teil Kurplatz - Genehmigung

Zonenplan · Rorschach

Dokument

Nummer
1998-1311
Art
Zonenplan
Gemeinde
Rorschach
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
24.03.1997
Genehmigt
10.07.1998
Publiziert
09.04.1997
In Kraft seit
10.07.1998

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

10. Juli 1998

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Stadtrat 9400 Rorschach

VII 13 Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: - Teilzonenplan Seeufer, Tell Kurplatz - Ergänzung Baureglement Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1,in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2.Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.-- (Fr. 500.-- für den Teilzonenplan; Fr. 100.-- für die Ergänzung Baureglement), Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leit9rdps Planungsamtes

/ Dr. P/Flaad Bili02146.00C

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Baudepartement Generalsekretariat

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

6IH02146.00C

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