Gestaltungsplan Seerestaurant, Kursaal mit Casino
Sondernutzungsplan · Rorschach
Dokument
- Nummer
- 2000-1360
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Rorschach
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 24.03.1997
- Genehmigt
- 21.06.2000
- Publiziert
- 09.04.1997
- In Kraft seit
- 21.06.2000
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement des Kantons St.Gallen
21. Juni 2000
|jj
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Stadtrat 9400 Rorschach
VII 13 Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Gestaltungsplan Seerestaurant, Kursaal mit Casino Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. Im Sinn eines Hinweises halten wir fest, dass sich aus dem Verdachtsflächenkataster Anhaltspunkte für das Bestehen von zwei Ablagerungsstandorten in der Nähe des Perimeters ergeben. Wir ersuchen Sie um Berücksichtigung dieses Umstandes im Baubewilligungsverfahren. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
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1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
G-Rorschach G-GP Seerestaurant BDLeA 0005 20000621 doc
Baudepartement Planungsamt
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
G-Rorschach G-GP Seerestaurant BDLeA 0005 20000621.doc
Plan - Legende
Legende Festlegungen Um grenzung Plangebiet G rundfläche Hauptbauten
i vo iig esch o ss
G rundfläche H auptbauten
zvoiigeschosse
G rundfläche A ttikag esch o ss Baubereich Vorbauten Baubereich E rschliessungsbauten / Lift Baubereich Verglasung 1111,111,11
Baubereich Erw eiterung Hauptbauten
410.30
Gebäudehöhe in m.ü.M.
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1 vo iig esch o ss
G rünbereich Jachthafen ^
V eloabstellplatz C ontainer A b ste llp latz
Hinweise A /A
Zugänge Restaurant, C asino / Zugang U ntergeschoss
A
A n liefe run g / Zugang sanitäre H afeneinrichtungen :
F ussgängerbereich Bereich m it beschränkter Z u fa h rtsm ö g lich ke it R a b a t t e (bestehend)
#
E rhaltensw erter Baum Bestehende Uferm auer / Hafenm ole / Steg
I
J
398 76 O
See H öhenbezugspunkt in m .ü.IVI.
Plan - Titelblatt
STADT RORSCHACH
Gestaltungsplan Seerestaurant, Kursaal mit Casino
M 1:500
Vom Gemeindeparlament genehmigt: Öffentliche Planauflage:
24. März I997
9. April “ 8. Mai I997
Namens des Gemeindeparlamentes: Der Präsident:
Der Stadtschreiber:
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Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
z 1, jy^j 2000
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Planungsamtes:
Plandatum: 26.09.1996 / 24.02.1997
Architektur: Planung:
Bruno Biehle AG, Architektur- und Planungsbüro, Rorschach Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP, St. Gallen
Plannummer: 42.1-13/001
071 841 42 18 071 222 07 03
besondere Vorschriften
RORSCHACH
Gestaltungsplan Seerestaurant, Kursaal mit Casino
M 1:500
Vom Gemeindeparlament genehmigt:
24. März I997
Öffentliche Planauflage:
8. Mai I997
9. April -
Namens des Gemeindeparlamentes: Der Präsident:
Der Stadtschreiber:
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
2 1. JUNI 2000
M it Erm ächtigung: Der Leiter des Planungsamtes:
Plandatum: 26.09.1996/24.02.1997
Architektur: Planung:
Bruno Biehle AG, Architektur- und Planungsbüro, Rorschach Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP, St. Gallen
Plannummer: 42.1-13/001
071 841 42 18 071 222 07 03
Besondere Vorschriften
Art. 1 Geltungsbereich
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend und im Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Stadt Rorschach. Bestandteile dieses Gestaltungsplanes sind: - Gestaltungsplan 1: 500 mit besonderen Vorschriften 200 Grundriss Erdgeschoss - Beilageplan 1: 200 Grundriss Untergeschoss - Beilageplan 2: 200 Grundriss Obergeschoss - Beilageplan 3: 200 Grundriss Dachgeschoss - Beilageplan 4: 200 - Beilageplan 5-7: Schnitt und Ansichten - Erläuterungsbericht
24.02. 1997 10 . 10 . 1996 10 . 10 . 1996 10 . 10 . 1996 10 . 10 . 1996 10 . 10 . 1996 23.10. 1996
Alle in der Legende als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind, soweit sich aus den besonderen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, verbindlich. Die übrigen Planelemente, die Beilagepläne und der Erläuterungsbericht gelten als wegleitend.
Art. 2 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt die Instandstellung und den Ausbau des bestehenden Seerestaurantes unter Wahrung des architektonischen Aus druckes, den Einbau eines Kursaals mit Casino sowie eine zweckmässige Er schliessung des Plangebietes.
Art. 3 Erschliessung, Parkierung
Die Verkehrserschliessung erfolgt von der Churerstrasse über den bestehenden Parkplatz. Oberirdische Parkplätze sind im Plangebiet nicht zulässig. Im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle sind Abstellplätze für Zweirad fahrzeuge anzuordnen.
Art. 4 Grundfläche / Höhenausdehnung Hauptbauten und Attikageschoss
Die Grundflächen für Hauptbauten legen Lage und Stellung sowie die maximale horizontale Ausdehnung der Hauptbauten fest. Die Höhenausdehnung wird mittels Gebäudehöhen (inkl. Brüstungen) in Höhenkoten festgelegt.
Das Überschreiten der Grundflächen bzw. der Höhenangaben ist, soweit es sich nicht um technische Aufbauten handelt, nicht zulässig. Unterschreitungen bis maximal 1.00 m sind nur zulässig, wenn dadurch das charakteristische, sowie das für die städtebaulich vorzügliche Qualität massgebende Verhältnis der Hauptbauten zueinander (Stellung, Höhen der einzelnen Gebäudekörper) gewahrt bleibt. Die bestehenden Bauten innerhalb der Grundflächen sind zu sanieren. Unterge ordnete Teilabbrüche sind zulässig, sofern die Charakteristik des bestehenden Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Dachaufbauten über dem Attikageschoss dürfen die festgelegte Gebäudehöhe um max. 1.0 m überschreiten.
Art. 5 Baubereich Vorbauten
Innerhalb der Baubereiche können im Bereich des Erdgeschosses Vorbauten wie Vordächer oder auskragende Bauteile beziehungsweise Anlagen wie Treppen, Terrassen und dergleichen erstellt werden.
Art. 6 Baubereich Erschliessungsbauten
Innerhalb des bezeichneten Baubereiches können Bauten und Anlagen zur Erschliessung des Gebäudes wie Treppenhäuser, Liftanlagen etc. bis zur ange gebenen Gebäudehöhe erstellt werden. Das Überschreiten der Höhenangaben ist nur für technisch bedingte Aufbauten zulässig.
Art. 7 Baubereich Verglasung
Innerhalb der bezeichneten Baubereiche können Verglasungen der bestehen den Vorbauten und Dachterrassen erstellt werden. Dabei dürfen von diesen keine störenden Blendwirkungen auf die Umgebung ausgehen. Die oberhalb der Verglasungen anschliessenden Brüstungen müssen deutlich sichtbar bleiben.
Art. 8 Baubereich Erweiterung Hauptbauten
Innerhalb des bezeichneten Baubereiches kann der ein Vollgeschoss umfas sende Hauptbau erweitert werden. Die max. Gebäudehöhe richtet sich nach dem anschliessenden Hauptbau.
Art. 9 Architektonische Gestaltung
Die Bauten sind bezüglich Architektur, Materialwahl, Farbgebung und Konstruk tion so zu gestalten, dass im Zusammenspiel zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauteilen eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Die den architektonischen Ausdruck prägenden Elemente wie Brüstungen und Fensterbänder sind im wesentlichen beizubehalten. Neubauteile haben sich an den klaren kubischen Formen des bestehenden Gebäudes zu orientieren. Neubauteile im Bereich des Attikageschosses, der Erschliessungsbauten und der Verglasung sind durch entsprechende Konstruktion und Materialwahl deutlich vom bestehenden Bau abzusetzen. Sie sind mit Ausnahme der Liftkonstruktion in Leichtbauweise (Stahl / Glas) zu erstellen. Sonnenschutzeinrichtungen sind in das architektonische Konzept miteinzubeziehen. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Material-, Farb- und Beleuchtungskonzept (Aussenbeleuchtung) zur Bewilligung vorzulegen.
Art. 10 Umgebungsgestaltung
Die Gestaltung des Fussgängerbereiches soll zur Steigerung der Attraktivität der Seepromenade von Rorschach beitragen und hat nach einem auf die bestehende Platzgestaltung abgestimmten Konzept zu erfolgen. Die Zugänge zum Seerestaurant sind rollstuhlgängig auszuführen. Der Grünbereich Jachthafen kann vom öffentlich zugänglichen Fussgängerbereich abgegrenzt werden. Für die Abfallentsorgung ist im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle ein ins Gebäude integrierter und verschliessbarer Abstellplatz für mind. 2 Container anzuordnen.