Abbauplan Littenwand
Sondernutzungsplan · Sennwald
Dokument
- Nummer
- 1986-2860
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Sennwald
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 23.12.1985
- Genehmigt
- 30.07.1986
- Publiziert
- 05.02.1986
- In Kraft seit
- 30.07.1986
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Text
des Kantons St.Gallen
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03
198 6
.Gemeinderat Sennwald
Baudepartem ent
St.Gallen, 3 0 .
J u li
9467 Frümsen
Ganzen Text zeigen
Nr. □
PLANUNGSAMT SG Q
E 31. Juli 1986
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art.
31 in Verbindung mit
Art.
abgekürzt BauG)
9 5bis des Baugesetzes
(sGS 731.1;
fol
genden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
- Abbauplan Littenwand
In Anwendung von Art. Abs.
(Situation, Querprofile, Kurzbericht)
31 und Art.
95bis Abs.
technischer
1 BauG sowie Art.
1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
in Verbindung mit Nr. und Gemeindeverwaltung
(sGS 951.1)
26.01 des Gebührentarifs für die Staats (sGS 821.5)
verfügt das Baudepartement :
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.
400.— .
Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher :
Slg. Dr. W. Geiger Dr. W. Geiger Regierungsrat
94
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2
—
Beilage : - Genehmigter Erlass
(3)
- Einzahlungsschein
Kopie : - Rechtsabteilung - Planungsamt
(2)
(samt genehmigtem Erlass)
- Amt für Wasser- und Energiewirtschaft - Rechnungsführer
(2)