Abbauplan Littenwand

Sondernutzungsplan · Sennwald

Dokument

Nummer
1986-2860
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Sennwald
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
23.12.1985
Genehmigt
30.07.1986
Publiziert
05.02.1986
In Kraft seit
30.07.1986

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Text

des Kantons St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03

198 6

.Gemeinderat Sennwald

Baudepartem ent

St.Gallen, 3 0 .

J u li

9467 Frümsen

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Nr. □

PLANUNGSAMT SG Q

E 31. Juli 1986

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art.

31 in Verbindung mit

Art.

abgekürzt BauG)

9 5bis des Baugesetzes

(sGS 731.1;

fol­

genden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

- Abbauplan Littenwand

In Anwendung von Art. Abs.

(Situation, Querprofile, Kurzbericht)

31 und Art.

95bis Abs.

technischer

1 BauG sowie Art.

1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege

in Verbindung mit Nr. und Gemeindeverwaltung

(sGS 951.1)

26.01 des Gebührentarifs für die Staats­ (sGS 821.5)

verfügt das Baudepartement :

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.

400.— .

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher :

Slg. Dr. W. Geiger Dr. W. Geiger Regierungsrat

94

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2

—

Beilage : - Genehmigter Erlass

(3)

- Einzahlungsschein

Kopie : - Rechtsabteilung - Planungsamt

(2)

(samt genehmigtem Erlass)

- Amt für Wasser- und Energiewirtschaft - Rechnungsführer

(2)