Teilzonenplan Haag-Neufeld - Genehmigung

Zonenplan · Sennwald

Dokument

Nummer
2001-2810
Art
Zonenplan
Gemeinde
Sennwald
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
16.10.2000
Genehmigt
17.01.2001
Publiziert
25.10.2000
In Kraft seit
17.01.2001

Karte

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Text

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Baudepartement

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

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Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

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17 .Januar 2001

Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen

VII 28 Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht; >

Teilzonenplan „Haag-Neufeld“

Die Prüfung ergibt, dass der eingereichte Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann geneh­ migt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

Dr. P/Flaad

Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein E V .G .Gem einde.Textaktuell.doc

Baudepartement Planungsamt

A A

Kopie: Planungsamt

E V .G .G em einde.Textaktuell.doc

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