Teilzonenplan Frümsen-Schnaren - Genehmigung

Zonenplan · Sennwald

Dokument

Nummer
2001-2811
Art
Zonenplan
Gemeinde
Sennwald
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
14.11.2000
Genehmigt
07.03.2001
Publiziert
29.11.2000
In Kraft seit
07.03.2001

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Dateien

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

% Baudepartement

^

des Kantons St.Gallen

7. März 2001

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen

VII 28 Sennwald: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > > > >

Teilzonenplan „Frümsen, Schnarren“ Baulinienplan „Frümsen, Schnarren“ Baulinienplan „Salez, Hinterdorf“ Baulinienplan „Salez, Schlossfeld“

Ganzen Text zeigen

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. 2.

Die angeführten Erlasse werden im Sinn der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T 0 0 0 .- (je Fr. 250.--).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

Dr. y . Flaad Beilagen: > genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein

EV.G .G em einde.Textaktuell.doc

Baudepartement Planungsamt Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung

EV.G .G em einde.Textaktuell.doc

-

2

-