Teilzonenplan Unterlöögert 2 - Genehmigung
Zonenplan · Sennwald
Dokument
- Nummer
- 2007-2811
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Sennwald
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 29.07.2002
- Genehmigt
- 08.02.2007
- Publiziert
- 14.08.2002
- In Kraft seit
- 08.02.2007
Karte
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Dateien
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Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
8. Februar 2007
M
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
X jg y
Telefon 071 229 30 03, Fax 07~1~229 39 60
Baudepartemant Z Rechtembtoîlung
Eingang
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Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen
- 9. Feb. 2007
Bearb. Nr.
Gemeinde Sennwald: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Unterlöögert 2
•
Überbauungsplan Unterlöögert
•
Teilzonenplan Saxerriet / Tüfmoos-Niderholz / Burstriet / Robert / Weier
•
Teiländerung der Vorschriften zur Schutzverordnung
•
Plan zur Schutzverordnung, Teiländerung Saxerriet / Tüfmoos-Niderholz / Burstriet / Robert / Weier / Wis
Die eingereichten Erlasse wurden verschiedentlich vorgeprüft (vgl. unsere Schreiben vom 18. Februar 2004, 1. Februar 2005 und 31. Mai 2005). Die Erlasse wurden dementsprechend überarbeitet. Sie sind somit recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3'850.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
06-5479 / 77547_40944
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung (OP/NLS)
06-5479 / 77547_40944.doc
Rechtsgrundlagen
sGS 672.11 · Kanton
sGS 731.1 · PBG · Kanton
sGS 731.11 · PBV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund