Überbauungsplan Logistikcenter Sennwalderau
Sondernutzungsplan · Sennwald
Dokument
- Nummer
- 2010-2860
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Sennwald
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 28.06.2010
- Genehmigt
- 16.08.2010
- Publiziert
- 07.07.2010
- In Kraft seit
- 16.08.2010
Karte
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Text
16.-August 2010
______________________ Ä Baudepartement
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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
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Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
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Gemeirrderat Sennwald 9467 Frümsen
Q2& Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Logistikcenter Sennwalderau
Der Überbauungsplan Logistikcenter Sennwalderau beansprucht einen Teil der Parzelle Nr. 400 und kleine Teile der beiden Parzellen Nrn. 340 und 457 (Fläche: ca. 2.5 ha). Nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Sennwald liegt das Überbauungsplangebiet (Parzelle Nr. 400) in der Industriezone la. Im Osten wird das Überbauungsplangebiet durch Gleisanlagen begrenzt, im Süden befindet sich eine unbebaute, im Norden eine bebaute Industriezone la (Tanklager). Im Westen wird das Überbauungsplangebiet zudem durch eine Verkehrsfläche und durch Wald begrenzt. Bis vor kurzem standen im Projektgebiet 4 Tanklager. Diese wurden bereits rückgebaut und deren Altlasten saniert. Die noch verbleibenden Tanklager nördlich des Überbauungsplangebiets sind risikoträchtig nach Störfallverordnung. Das Überbauungsplange biet ist teilweise als Naturgefahrengebiet mittlerer Gefährdung ausgewiesen (Überschwem mung). Das Lebensmittellogistikunternehmen plant in der Sennwalderau auf dem Grundstück Nr. 400 ein Logistikzentrum zu bauen. In einer ersten Etappe sollen drei Gebäude erstellt wer den, die als Trockenlager, als Frischwarenlager, als Tiefkühllager und als Umschlagslager ge nutzt werden. In einer zweiten Etappe ist ein weiteres Tiefkühllager vorgesehen. Das geplante Tiefkühllager überschreitet die zulässige Gebäudehöhe gemäss Baureglement wesentlich und kann daher nur auf der Basis eines Überbauungsplans bewilligt werden. Der vorliegende Überbauungsplan soll namentlich die Regelung der Feinerschliessung, die Regelung der Dimensionierung sowie die adäquate Gestaltung der Gebäude, die Regelung einer angemessenen Umgebungsgestaltung und die Regelung von Schutz- und Energiemass nahmen bezwecken. Im Baubereich A soll eine maximale Gebäudehöhe von 30.0 m anstelle von 19.0 m gemäss Baureglement zulässig sein. Im Gegenzug werden die Grenzabstände auf allen Seiten vergrössert (10.0 m / 12.5 m/ 25.0 m anstelle von 6.0 m). Die Zu- und Wegfahrt hat ausschliesslich an der bezeichneten Stelle zu erfolgen. Der Schwerverkehr ist im Einbahnver-
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kehr in der bezeichneten Fahrtrichtung zu führen. Autoabstellplätze sind gesammelt in der Nä he der Hauseingänge zu erstellen. Ausserhalb der Baubereiche sind nur ungedeckte Autoab stellplätze zulässig. In der Nähe der Hauseingänge sind genügend Fahrradabstellplätze zu erstellen und zu überdachen. Im Schutzbereich Tanklager dürfen sich maximal 20 Lastenzüge und 20 Personen gleichzeitig befinden. Auto- und Fahrradabstellplätze sind in diesem Bereich nicht zulässig. Mit Schreiben vom .18. Juni 2010 wurde der Erlass vorgeprüft.
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie
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ßechtsabteilung
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Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie
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