Baulinienplan Sägenbach

Sondernutzungsplan · Sennwald

Dokument

Nummer
2013-2861
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Sennwald
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
16.09.2013
Genehmigt
11.11.2013
Publiziert
25.09.2013
In Kraft seit
11.11.2013

Karte

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Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation. Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

11. November 2013

Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Sägenbach

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Der Sägenbach verläuft teils eingedolt, teils offen durch das Areal des Holzwerkes Roos (Parzellen Nrn. 997, 3539 und 3540). Im Zusammenhang mit der geplanten Bautätigkeit nach einem Brandfall soll der Sägenbach weiter offengelegt werden. Mit dem vorliegen­ den Baulinienplan Gewässerraum (Sondernutzungsplan) Sägenbach wird den Anforde­ rungen der seit dem 1. Juni 2011 in Kraft gesetzten Gewässerschutzverordnung (SR 814.201 ; abgekürzt GSchV) Rechnung getragen und der Gewässerraum gesichert. Die kantonale Vorprüfung wurde mit Bericht vom 17. Juni 2013 durchgeführt. Die darin erwähnten Ausführungen wurden berücksichtigt. Der Gemeinderat hat den Baulinienplan Sägenbach am 16. September 2013 erlassen. Die Auflage erfolgte vom 25. September bis 24. Oktober 2013, dazu sind keine Einspra­ chen eingegangen. Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und ge­ nehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der

13-6411 / 355143.90660 355143.90660

Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 8 50 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (OP)

13-6411 /355143_90660

Plan

Gemeinde Sennwald

Festlegung Gewässerraum Abschnitt Holzwerk Roos

Situation 1:500

Baulinienplan

Sägenbach Vom Gemeinderat erlassen am:

....

Der Gem eindepräsiderd>^r7t^ie Ratsschreiberin:

. & , ..Sep» 2013..

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Öffentlich aufgelegt vom

bis

.21.Qkt.Z013..

Legende

1 1. NOV. 2013

Festlegungen:

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

ST

Mit Ermächtigung

-----------------

Baulinie für Anlagen

Leiter des Amtes für Raumentwicklung

.....................

Baulinie für Bauten

-----------------

Baulinie für Bauten und Anlagen

Sonderbauvorschrift

Zwischen Baulinien für Bauten und jenen für Anlagen sind unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht - nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschinen keine Hindernisse darstellen und schadlos befahren werden können. Die angrenzende Uferbestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beeinträchtigt werden.

und Geoinformation

FKL & Partner AG Ingenieur und Geometerbüro Lautenbrunnenstrasse 36 9472 Grabs

www.fltl.ch Telefon: Fax:

mail: [email protected] 081 750 33 99 081 750 33 90

Zertifiziert nach ISO 9001 Reg. Nr. 13319-3

Hinweise Gewässer:

Plan Nr.: KL9063-1 Genehmigung:

Änderung:

Entw:

Gez:

Kontr:

A B

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C

Büro:

Massstab:

Format:

Grabs

500

30/63

Datum: 18.01.2013 04.04.2013 15.04.2013 19.07.2013

Pfad: Q:\Gemeinden\Sennwald\2012Bau\KL9063_GewaesserTaum_Saegenbach Datei: Situation GWRJ3WA_130719.dwg

i

n

offen / eingedolt

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Gewässerraum

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Festlegung Gewässerraum

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Verzicht Gewässerraum