Überbauungsplan Tufertschwil-Chapf
Sondernutzungsplan · Lütisburg
Dokument
- Nummer
- 2006-7160
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Lütisburg
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 10.02.2006
- Genehmigt
- 30.08.2006
- Publiziert
- 20.03.2006
- In Kraft seit
- 30.08.2006
Karte
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Text
Baudepartement des Kantons St.Gallen
v |y
30. August 2006
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9604 Lütisburg
Gemeinde Lütisburg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Überbauungsplan Tufertschwil-Chapf
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2’140.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Teilstrassenplan Tiefbauamt Wasserbau Amt für Jagd und Fischerei
Fr. 1'200.-Fr. 3 4 0 .Fr. 4 5 0 .Fr. 1 5 0 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
06-2679 / 66362_38144
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan mit fischereirechtlicher und wasserbaupolizeilicher Bewilligung Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst - Amt für Jagd und Fischerei
06-2679 / 66362J58144