Überbauungsplan Tufertschwil-Chapf

Sondernutzungsplan · Lütisburg

Dokument

Nummer
2006-7160
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Lütisburg
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
10.02.2006
Genehmigt
30.08.2006
Publiziert
20.03.2006
In Kraft seit
30.08.2006

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Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

v |y

30. August 2006

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9604 Lütisburg

Gemeinde Lütisburg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Überbauungsplan Tufertschwil-Chapf

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2’140.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Teilstrassenplan Tiefbauamt Wasserbau Amt für Jagd und Fischerei

Fr. 1'200.-Fr. 3 4 0 .Fr. 4 5 0 .Fr. 1 5 0 .-

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-2679 / 66362_38144

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan mit fischereirechtlicher und wasserbaupolizeilicher Bewilligung Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst - Amt für Jagd und Fischerei

06-2679 / 66362J58144