4. Teiländerung Überbauungsplan Annagarten
Sondernutzungsplan · Flawil
Dokument
- Nummer
- 2020-7962
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Flawil
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 20.10.2020
- In Kraft seit
- 20.10.2020
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geninformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Flawil Bahnhofstrasse 6 9230 Flawil
20. Oktober 2020
Geschäft Nr. 20-7642 Gemeinde Flawil: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • Überbauungsplan Annagarten, 4. Teiländerung • Sondernutzungsplan Annagartenbach Nr. 33689 (Festlegung Gewässerraum) Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: 1 AusgangslageNorhaben Der Überbauungsplan Annagarten wurde vom Baudepartement am 11. Februar 2008 genehmigt. Er regelt neben der Bebauung und Erschliessung unter anderem auch den Gewässerabstand zum Annagartenbach. Die bestehende Scheune auf dem Grundstück Nr. 1103 soll durch einen Wohnbau ersetzt werden. Lage, Nutzung und Gestaltung dieses Neubaus werden mit der vorliegenden 4. Teiländerung des Überbauungsplans geregelt. Gleichzeitig wird der Gewässerraum nach Art. 36a der Gewässerschutzverordnung (SR 814.20; abgekürzt GSchG) festgelegt. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan am 21. Januar 2020 erlassen und vom 6. April bis 5. Mai 2020 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
2 Erwägungen Mit der Festlegung des Gewässerraums werden die Übergangsbestimmungen im Geltungsbereich des Sondernutzungsplans abgelöst. Im nördlichen Teil wird auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet. Der damit geltende kantonale Gewässerabstand wird mit Baulinien geregelt.
20-7642
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4t,
Der Annagartenbach entspringt im südlichen Bereich des Quartiers wie im Sondernutzungsplan eingezeichnet. Dies entgegen dem nicht korrekten Eintrag im Gewässernetz 1:10000. Somit ist der Gewässerraum in diesem Bereich vollständig festgelegt. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig, stimmt mit den übergeordneten Planungen überein und kann somit genehmigt werden.
3 Dispositiv In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11; abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41; abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 900.-(davon Anteil AFU: Fr. 100.--).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Ralph Etter Beilagen — Genehmigte Erlasse (vierfach) — Rechnung mit Einzahlungsschein
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41.
— USB-Stick retour Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
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Plan mit besonderen Vorschriften
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flawil.ch S’
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4. Änderung
Überbauungsplan Annagarten
M 1:500 (20006) #O
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20
Sondemutzungsplan nach Art. 25 PBG
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Vom Gerr sind >r at erlassen am: 21.01.2020
Der Gfm« in je y äsident
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Der Ratschreiber
Öffent iche Auflage vom 06.04.2020 - 05.05.2020
Genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am ...
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2 0. MT. 2020
5. Dezember 2019
Architektur. Städtebau. Gestaltung Tel 071 244 88 25 [email protected]
Legende
Lindenstrasse 77a 9000 St.Gaüen Fax 071 244 88 27 www.bottlang.com
Festlegungen Baubereich für Ersatzbau, neu
Freihaltebereich für Gewässer, aufzuheben
Hinweise Offener Bachlauf
Festgelegt werden nur die rot markierten Änderungen
Besondere Vorschriften
Art. 1 Allgemeine Bedingungen
1
•
Der Sondemutzungsplan besteht aus dem Überbauungsplan dem Beilageplan und den besonderen Vorschriften, alle mit Datum vom Dezember 2005, den Änderungendes Überbauungsplans vom Januar 2010, den Ergänzungen des Überbauungsplansund den Beilageplänen für das Baufeld 3 vom November 2010, sowie ‘ Änderungen ‘ „ 2014 ----- und den Bellageplänen für das-Bäufeld - • ■ -2, und ...... ~ .. .den t den der 4. Änderung (2019) mit Beilageplänen Ersatzbau Landbergstrasse 34.
2 Die besonderen Vorschriften gelten für das im Überbauungsplan Annagarten umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und des Baureglements der Politischen Gemeinde Flawil. 3 Die in der Legende sgende des Überbauungsplansais Festlegungen bezeichneten Elemente sind verbindlich, die übrigen Planbestandteile sind richtungsgebend. Die Beilagepläne für das Baufend 3 sind richtungsgebend für eine Überbauung gemäss den Sonderregelungen in Art. 5 Abs. 12 der besonderen Vorschriften.
Art. 2 794
Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt mit der Regelung der besonderen Bauweise eine geordnete, auf die vorhandene ortsbauliche und landschaftliche Situation abgestimmte Bebauung.
Art. 3 Fachberatung
Für die Beurteilung von Neu- und Umbauten sowie Massnahmen der Umgebungs- und Landschafts-gestaltung kann die Baukommission neutrale Fachpersonen beiziehen. Der Beilageplan und das Modell 1:500 dienen als Referenz für die Beurteilung.
Art. 4 Erschliessung
1 Die Verkehrserschliessung des Planungsgebietes erfolgt ab der Landbergstrasse mit zwei Stichstrassen. .. Die . öffentlichen Strassen werden nach den Anforderungen '■ “ w w für Begegnungszonen ' I gestaltet und ohne separate Gehwege erstellt
2 Die privaten Erschliessungsstrassen und Vorplätze dienen der Notzufahrt und sind mit sickerfähigen Belägen zu gestalten. 3 Die Zu-1und Wegfahrt zu den Sammelparkierungsanlagen hat an den im Plan bezeichneten Stelle zu erfolgen. Die Tiefgarage isf ist natürlich zu belüften und zu belichten' belichten. 4
I Die Höhenbezugspunkte sind bei der Projektierung und beim Bau der Strassen und Wege richtungsweisend.
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5 I Für die Zufahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge ist an der im Plan bezeichneten Stelle ein 3.50m breiter Bereich freizuhalten.
Art. 5 Bebauung
1 Der Baubereich für Hauptbauten definiert die maximale horizontale Ausdehnung der Häuser. Die Höhenlage der Hauptbauten ist, gemessen auf der Höhe des Niveaupunktes, mit dej Kote des Erdgeschosses definiert, welche max. 0.20m höher sein darf als die Kote der nordseitigen Strasse. Bei schwierigen Terrainverhältnissen kann in Absprache mit der Bewilligungsbehörde ein anderes Mass vereinbart werden.
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2 In den Baufeldern 1 und 2 ist eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben, Gebäude- und ‘ 1 '■ _.................................. * Aufgrund der grossen ........................... ~ Bauten ' i Grenzabstandsbestimmungen finden keine Anwendung. Dichte sind für diese erhöhte Anforderungen bezüglich Wohnhygiene, Schallschutz und Gestaltung zu erfüllen.
3 In den Baufeldern 3, 4 und 5 ist eine offene Bauweise mit EFH und Doppel EFH vorgeschrieben, der Gebäudeabstand beträgt mind. 6.0m.
Mit einem Überbauungskonzeptfür ein ganzes Baufeld kann von den Bestimmungen in Art. 5 Abs. 2 4 I und 3 abgewichen werden, wenn; a. eine besonders gute, einheitliche Gestaltung erreicht wird b. gute wohnhygienische Verhältnisse gewährleistet sind und c. das Baufeld in einem Schritt überbaut wird. 5 I Der Baubereich fürj\n- und Nebenbauten definiert die maximale horizontale Ausdehnung von Anund Nebenbauten. Für diese Bauten ist die Höhe ist auf ein Geschoss festgelegt und es gelten keine Grenzabstände.
Der Baubereich für Vorbauten definiert die maximale horizontale Ausdehnung von Vorbauten, welche 6 I für Laubengang - Erschliessungen, Balkone oder Erker genutzt werden. _7 „ Der Baubereich für Garagenbauten definiert die maximale horizontale Ausdehnung von Garagenbauten. Es sind eingeschossige, als Carport oder Garage gestaltete Bauten erlaubt, 8 Die Umgrenzung des sichtbaren Sockelgeschosses legt die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage ausserhalb der Grundfläche für Hauptbauten fest. Technische Bauteile wie Lichtschächte und Fluchtwege dürfen die Umgrenzungslinie überschreiten.
Baufeld 3 - Alternative Anordnung Baubereiche für An-, Neben- und Garagenbauten
9
Als Dachformen sind nur Flachdächer erlaubt. Die Gebäudehöhen wird auf max. 9.0 m beschränkt.
10 I Die zulässige anrechenbare Grundfläche beträgt 2.5 mal die Fläche des Gebäudegrundrisses der Hauptbaute.
11 I Die zulässige anrechenbare Grundfläche beträgt im Baufeld 2 2.7 mal die Fläche des Gebäudegrundrisses der Hauptbaute. Mit einem Überbauungskonzeptfür das ganze Baufeld 3 können die An-, Neben- und 12 Garagenbauten in einer alternativen Anordnung gemäss Planausschnitt angelegt werden. Die Zu- und Wegfahrt zu den Garagen erfolgt nördlich der Baubereiche für Garagenbauten. Zusätzlich gelten in diesem Fall für das Baufeld 3 folgende Regelungen: a. Die privaten_Aussenbereiche Aussenbereiche dürfen mit Mauern voneinander abgetrennt werden. Die Höhe der Mauer darf die Höhe des Erdgeschosses nicht überragen und ist gut auf die Architektur der Gebäude und auf die Umgebungsgestaltung abzustimmen. b. Das Dachgeschoss (Attika) darf auf der gesamten Grundrissfläche der Hauptbaute frei angeordnet werden. Offene, in Leichtbauweise erstellte und an das Attika angebaute Unterstände wie Pergola etc. sind auf dem Dach zulässig. Die benachbarten Liegenschaften dürfen dadurch nicht übermässig beeinträchtigt werden.
Art. 5bis Ersatzbau
1 Der Baubereich für Ersatzbau definiert die maximale horizontale Ausdehnung für Bauten und geht allen Abständen vor. Ausserhalb des Baubereichs sind mit Ausnahme von Vordächern, Dachvorsprungen, Belichtungsschächten und Freitreppen keine Vorbauten zulässig. Private Aussenräume sind als Loggien innerhalb des kompakten Baukörpers vorzusehen. Es sind ausschliesslich Satteldächer ohne Dachaufbauten zulässig.
2 Die Firsthöhe gemäss Art. 32 BauR ist für das Wohngebäude auf max. 13.5 m und für die Garagenanbaute auf max. 6 m beschränkt. Die Hauptbaute darf maximal drei Vollgeschosse aufweisen. Das Dachgeschoss darf nicht ausgebaut werden. Die maximale anrechenbare Geschossfläche beträgt 500 m2. 3 Das Wohngebäude und die Garagenanbaute sind in in hoher architektonischer Qualität zu realisieren. Die Fassade ist vollständig mit einer vertikal angeordneten hochwertigen Holzfassade auszubilden. 4 In der eingeschossigen Garagenanbaute sind drei Abstellplätze und ein Abstellraum für Zweiräder zu realisieren. Die Wohnungen verfügen über eine gemeinsame Erschliessung mit Liftanlage^
Art. 6 Freiraum
1 I Die Umgebungsgestaltung für die im Plan bezeichneten privaten Aussenflächen und Grünflächen hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen. Sie sind mit einheimischen, standorttypischen Pflanzenarten naturnah zu gestalten und zu unterhalten.
2 Bei der Gestaltung des Freiraumes sind die Höhenbezugspunkte richtungsweisend. Bei der Gestaltung der privaten Aussenflächen ist die maximale Höhe von Stützkonstruktionen auf 0.70m beschränkt. Ausgenommen davon sind die im Plan als Neugestaltung Gelände bezeichneten Bereiche. 3 An den im Plan als Spielplatz bezeichneten Stellen sind in die Freiraumgestaltung integrierte Spielmöglichkeiten für Kleinkinder zu schaffen,
4 imerhalb des bezeichneten Fr ihaltebereiches ist-ein-effenes-Gewässer zu führen-. Der Gewässerraum ist naturnah zu gestalten.
Art. 7 Etappierung
Die Baufelder 1 und 2 können zeitlich unabhängig von den Baufeldern 3 bis 5 realisiert werden. Die Freigabe der Bebauung der Baufelder 3, 4 und 5 kann in beliebiger Reihenfolge durch die Baukommission erfolgen. Ein neues Baufeld darf freigegeben werden, wenn mindestens auf der Hälfte der bebaubaren Fläche des vorangehenden Baufeldes mit den Bauarbeiten begonnen worden ist
Art. 8 Ökologie
Flachdächer sind extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als Terrassen genutzt werden.
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Art. 9 Architektonische und freiräumliche Gestaltung
1 Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung je Baufeld und in Bezug auf die gesamte Überbauung eine einheitliche, gute Gesamtwirkung und Eingliederung in die Umgebung erzielt wird.
2 Im Baubewilligungsverfahren ist je Baufeld ein Material- und Farbkonzept zur Beurteilung einzureichen.
Annaaa
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2 0, XT. 2020
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5. Dezember 2019
Atelier Bottlai.,
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
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06. SEPTEMBER 2018
POLITISCHE GEMEINDE FLAWIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAWIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
INHALTSVERZEICHNIS ERLÄUTERUNGSTEXT
S. 3
ORTHOFOTO
S.4
SITUATION
S.5
GRUNDRISSE
S. 6-8
SCHNITTPLÄNE
S. 9-10
FASSADENPLÄNE
S. 11-13
KUBISCHE BERECHNUNG
S. 14
NETTOWOHNFLÄCHE
S. 15
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06. SEPTEMBER 2018
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
Das bestehende Ökonomiegebäude an der Landbergstrasse 34 wird durch ein Wohnhaus mit Garagenanbau ersetzt. Der Neubau mit Satteldach und Holzfassade reiht sich in die bestehende Baustruktur der einfachen Wohnhäuser im Quartier ein. Das dreigeschossige Gebäude bietet pro Geschoss eine 4,5-Zimmerwohnung mit Loggia an. Im Untergeschoss sind die Installations- und Kellerräume angeordnet, während sich im eingeschossigen Anbau Garagen- und Veloraum befinden. Erschlossen werden die Wohnungen über ein gemeinsames Treppenhaus und einer Liftanlage. Eine kosteneffiziente Bauweise, Dauerhaftigkeit und eine unterhaltsarme Konstruktion versprechen eine hohe Nachhaltigkeit. Über dem betonierten Untergeschoss wird ein Holzsystembau erstellt. Holzrahmenbauweise für Wände, Holz-Beton-Verbund mit Brettstapelelementen für Geschossdecken, Kastenelemente für das Dach. Die Gebäudestabilisierung erfolgt jeweils über die Wandelemente. Die hinterlüftete Fassadenhaut ist mit vorverwitterten, sägerohen, vertikalen Holzlatten ausgeführt. Als Dacheindeckung wird ein Flachziegel verwendet.
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POLITISCHE GEMEINDE FLAWIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
ORTHOFOTO
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
SITUATION MST. 1:1000
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POLITISCHE GEMEINDE FLAINIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAWIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
14.50
18.00
ERDGESCHOSS MIT UMGEBUNG MST. 1:100
201.1.1G & EGGENBERGER AG ARCHITEKTEN BSA SANTISSTRASSE 15 9230 FLANS_ 1071 393 11 82 F 071 393 69 62 INFO(02-E.CH
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVYIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLANK
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
18.00
UNTERGESCHOSS MST. 1 100
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVY1L BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAWS_
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
18.00
1.. 2. OBERGESCHOSS MST. 1:100
265LLIG & EGGENBERGER AG ARCHITEKTEN BSA SANTISSMASSE 15 9230 FLANK 1071 393 11 82 F 071 393 69 62 INF04132-E.CH
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAVVIL
LANGSSCHNITT MST. 1.100
ZOLLIG 8. EGGENBERGER AG ARCHITEKTEN BSA SANTISSTRASSE 15 9230 FLANK Toll 393 11 82 F 071 393 69 62 INFOQ2-E.CH
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POLITISCHE GEMEINDE FLAWIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAWIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
QUERSCHNITT MST. 1:100
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
NORDWESTFASSADE
VOFtPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAVVIL
SÜDOSTFASSADE
NORDWEST- UND SÜDOSTFASSADEN MST. 1:100
ZOLLIN & EGGENBERGER AG ARCHITEKTEN BSA SAN17SSTRASSE 15 9230 FLAMM. T071 393 11 62 F 071 393 69 62 INF002-E.CH
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAWIL
011
ill
Jo 1101311 11111
1111 fi 1111
1111
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
11 11
1111111 111111
ft
1 290
SÜDWESTFASSADE MST. 1:100
ZOLLIG 6 EGGENBERGER AG ARCHITEKTEN BSA SAN71SSTRASSE 15 9230 RAWL. T071 393 11 82 F 071 39369 62 INFOOZ-E.CH
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VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAVVIL
III, Q141.-
±9,4g0
NORDOST MST. 1100
ZOLLIG& EGGENBERGER AG ARCHITEKTEN BSA SANTISSTRASSE 15 9230 FLAMM_ T071 393 11 82 F071 393 69 62 INF0812-E.CH
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
14.50
18.00
o
GRUNDRISS ERDGESCHOSS
9.00
œ
30,1, SCHNITT WOHNHAUS
125.14 m2
5.40
SCHNITT GARAGE
29.77 m2
VOLUMEN WOHNHAUS
VOLUMEN GARAGE
125.14 m2 x 18.00 m = 2252.52 m2
29.77 m2 x 14.50 m = 431.67 m2
VOLUMEN TOTAL
KUBISCHE BERECHNUNG
2'252.52 m3 + 431.67 m3 = 2'684.19 m3
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POLITISCHE GEMEINDE FLAVVIL BAHNHOFSTRASSE 6 9230 FLAVVIL
VORPROJEKT LANDBERGSTRASSE 34 FLAWIL
I
I
107.40 m2
NETTOWOHNFLÄCHE
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