Baulinienplan Fortsetzung Büntenstrasse
Sondernutzungsplan · Walenstadt
Dokument
- Nummer
- 2006-4061
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Walenstadt
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 21.12.2004
- Genehmigt
- 20.03.2006
- Publiziert
- 22.12.2004
- In Kraft seit
- 20.03.2006
Karte
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Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
20:' März 2006
Gemeinderat 8880 Walenstadt
Gemeinde Walenstadt: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG)' fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:
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Teilzonenplan Bünte
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Baulinienplan Fortsetzung Büntenstrasse
Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie können genehmigt werden. Der zugehörige Teilstrassenplan "Fortsetzung Büntenstrasse, Verlegung Sifflerweg und Aufhebung Engenmoosweg" wurde am 1. März 2006 vom Baudepartement genehmigt. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartem�nt: 1. Die angeführten Erlass� werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 840.--. Aufteilung der Gebühren: Genehmigung Teilzonen- und Baulinienplan Fr. 500.Fr. 340.-Genehmigung Teilstrassenplan
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen. Gesuchsnummer1 1 54021_28728
-2-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen · Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
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�u. --Beilagen Genehmigte Erlasse --------Einzahlungsschein ,,---Genehmigung Teilstfassenplan l{opie
Amt für Raumentwicklung Amt für Umweltschutz-lE Rechtsabteilung Tiefbauamt Rechtsdienst
06-182 / 54021_2B72B