Überbauungsplan Platzriet, Änderung
Sondernutzungsplan · Walenstadt
Dokument
- Nummer
- 2007-4060
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Walenstadt
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 11.05.2006
- Genehmigt
- 09.07.2007
- In Kraft seit
- 09.07.2007
Karte
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Text
___________________ Baudepartem ent des Kantons St.Gailen
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9. Juli 2007
_________________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt
Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Änderung des Überbauungsplans "Platzriet"
Der rechtskräftige Überbauungsplan Platzriet wurde vom Baudepartement am 16. Juni 1992 genehmigt. Gemäss Art. 5 der Besonderen Vorschriften sind nur geneigte Dächer zulässig. Bei eingeschossigen Zwischen- und Vorbauten sind Flachdächer zulässig. Um in einem Teilgebiet innerhalb des Überbauungsplanperimeters eine zeitgemässe Überbauung mit Flachdächern verwirklichen zu können, sollen die Gestaltungsvorschriften in Art. 5 Abs. 1 entsprechend angepasst werden (Streichen des ersten und letzten Satzes). Der Gemeinderat erliess diese Änderung der Besonderen Vorschriften am 11. Mai 2006. Auf das öffentliche Anzeige- und Auflageverfahren wurde gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG verzichtet. Die Unterschriften der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer liegen bei. Mit der geplanten Überbauung soll auch die Erschliessung geregelt werden. Hierzu erliess der Gemeinderat den Teilstrassenplan "Platzriet: Baumgartenstrasse / Baumgartenweg". Der Teilstrassenplan wurde vom Baudepartement am 6. Juli 2007 genehmigt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 640.--. 07-2808 / 89278.43984
Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt
Fr. Fr.
300.-340.-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst
07-2808 / 89278_43984