Baulinienplan Spielerlebnis Walensee

Sondernutzungsplan · Walenstadt

Dokument

Nummer
2017-4063
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Walenstadt
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
08.06.2017
Genehmigt
18.08.2017
Publiziert
21.06.2017
In Kraft seit
18.08.2017

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen______________________________

A-Post Gemeinderat Walenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 W alenstadt

18. August 2017

Geschäft Nr. 17-5038 Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Spielerlebnis Walensee Festlegung Gewässerraum nach Art. 41b GSchV Abschnitt vom Hafen bis zur Abzweigung Seemülistrasse - Unterwaldweg

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Die plant unter dem Begriff „Spielerlebnis W alensee“ sechs the­ menspezifische Erlebnisspielplätze um den Walensee. Die Plätze liegen direkt am neuen Seeuferweg bzw. in der Nähe von Bahnhöfen. In W alenstadt soll der bestehende Spiel­ platz, welcher 150 m von der Kursschiff-Anlegestelle entfernt liegt, aufgewertet und er­ gänzt werden. Das Vorhaben liegt innerhalb des Gewässerabstands von 20 m nach Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; GSchV) sowie auch innerhalb des Gewässerabstands von 25 m gemäss Art. 59 BauG, weshalb der Ge­ wässerraum entlang des betroffenen Seeuferabschnitts definitiv festgelegt werden soll. Nach Art. 41b GSchV muss die Breite des Gewässerraums, gemessen ab der Uferlinie (entspricht mittlerem Sommerwasserstand beim W alensee bei 419.30 m.ü.IVI), mindestens 15 m betragen. Dieses Mass muss erhöht werden, soweit dies zur Gewährleistung des Schutzes vor Hochwasser erforderlich ist oder überwiegende Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes bestehen. Im dicht bebauten Siedlungsgebiet kann die Breite des Gewässerraums gegenüber den gesetzlichen Vorgaben reduziert und den baulichen Ge­ gebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist. Der Baulinienplan umfasst den Seeuferabschnitt des gesamten Spielplatzgeländes vom Hafen bis zur Abzweigung Seemülistrasse - Unterwaldweg. Der Perimeter ist nachvoll­ ziehbar und zweckmässig. Aufgrund der heute bestehenden Nutzungen soll der gesetz­ lich vorgeschriebene Gewässerraum von 15 m bzw. 25 m auf 5 m für Anlagen und 20 m für Bauten festgelegt werden. Der Baulinienplan wurden durch das Amt für Raumentwick­ lung und Geoinformation - unter Miteinbezug der Sektion Wasserbau beim Tiefbauamt (neu beim Amt für W asser und Energie) sowie des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei -

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vorgeprüft. Der vorliegende Planerlass berücksichtigt die im Vorprüfungsschreiben ge­ machten Ausführungen. Der Schmittenbach quert das Spielplatzareal. Der Gewässerraum entlang des Schmitten­ baches wird noch nicht festgelegt. Laut Ausführungen auf Seite 12 des Planungsberichts halten die vorgesehenen Anlagen einen Abstand von ca. 15 m zum Schmittenbach ein. Der Gewässerabstand nach GSchV-Übergangsbestimmungen von 12 m (4 m Sohlenbrei­ te aus dem Geoportal gemessen plus 8 m) sowie der baugesetzliche Abstand von 10 m nach Art. 59 BauG sind eingehalten. Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde­ verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1 0 00 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

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Rechtsabteilunq Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für W asser und Energie - Sektion Wasserbau

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