Überbauungsplan Vor den Dörnen
Sondernutzungsplan · Rüthi (SG)
Dokument
- Nummer
- 1979-2760
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Rüthi (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt
- 21.12.1979
- In Kraft seit
- 21.12.1979
Karte
4 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
BA UDE PART EME NT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 213111
LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54
21. Dezember 1979
9001 ST.GALLEN,
Gemeinderat 9464
Rüthi
Rüthi
Genehmigung von Gemeindeerlassen
Ganzen Text zeigen
Sehr geehrter Herr Gemeindammann, sehr geehrte Herren, Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Planungserlass zur Genehmigung eingereicht; - Ueberbauungsplan "Vor den Dörnen". Die Prüfung hat ergeben, dass der Erlass recht- und zweck mässig ist. Er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 31 BauG und Art. 94 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5 und 821.51) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Planungserlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 20 0.-. Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Regierungsrat:
Be:*rl^gen : - Planungserlass - Einzahlungsschein Kopie
an: Planungsamt und RF/BD
Dr. W. Geiger