Überbauungsplan Vor den Dörnen

Sondernutzungsplan · Rüthi (SG)

Dokument

Nummer
1979-2760
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Rüthi (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
21.12.1979
In Kraft seit
21.12.1979

Karte

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Text

BA UDE PART EME NT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 213111

LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54

21. Dezember 1979

9001 ST.GALLEN,

Gemeinderat 9464

Rüthi

Rüthi

Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann, sehr geehrte Herren, Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Planungserlass zur Genehmigung eingereicht; - Ueberbauungsplan "Vor den Dörnen". Die Prüfung hat ergeben, dass der Erlass recht- und zweck­ mässig ist. Er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 31 BauG und Art. 94 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5 und 821.51) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Planungserlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 20 0.-. Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Regierungsrat:

Be:*rl^gen : - Planungserlass - Einzahlungsschein Kopie

an: Planungsamt und RF/BD

Dr. W. Geiger