Teilzonenplan Rehag - Genehmigung

Zonenplan · Rüthi (SG)

Dokument

Nummer
1999-2712
Art
Zonenplan
Gemeinde
Rüthi (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
13.09.1999
In Kraft seit
13.09.1999

Karte

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Text

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

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Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

13.September 1999

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Gemeindetrat 9464 Rüthi

VII 27 Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Teilzonenplan „Rehag“ Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats­ und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Depf^ejter des Planungsamtes

/ - A Dr/P. Flaad Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung Rüthi TZPI Rehag G enehm igung.doc