Teilzonenplan Unterer Weier - Genehmigung

Zonenplan · Rüthi (SG)

Dokument

Nummer
2003-2710
Art
Zonenplan
Gemeinde
Rüthi (SG)
Kanton
St. Gallen
Ebene
Gemeinde
Genehmigt
28.04.2003
In Kraft seit
28.04.2003

Karte

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Text

Baudepartement

Amt für Raumentwicklung

des Kantons St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 31 47, Fax 071 229 45 99

Gemeinderat Rüthi Rathaus Staatsstrasse 78 9464 Rüthi

28. April 2003

Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Teilzonenplan 'Unterer Weier'

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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 9 5 1 .1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Auf die Erhebung einer Gebühr wird verzichtet.

Der Teilzonenplan ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informati­ onsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Rüthi Gen. TZP Unterer W eier E il 1577

Beilagen: > Genehmigter Erlass Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung > (Ohne Plan) Büro für Landerwerb (R. Looser)

Rüthi Gen. TZP Unterer Weier EiT 1577