Gestaltungsplan Wilfeld 2. Teiländerung
Sondernutzungsplan · Wil (SG)
Dokument
- Nummer
- 2020-8164
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Wil (SG)
- Kanton
- St. Gallen
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Beschlossen
- 18.03.2020
- Genehmigt
- 07.09.2020
- Publiziert
- 14.04.2020
- In Kraft seit
- 07.09.2020
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Text
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raurnentwicklung und Geoinformation, Lärnrnlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Stadt Wil Marktgasse 58 9500 Wil
7. September 2020
Geschäft Nr. 20-3811 Stadt Wil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident a. i. Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • 2. Teiländerung Gestaltungsplan 'Wilfeld' Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: 1. Ausgangslage / Vorhaben / Verfahrensablauf Ausgangslage Das Planungsgebiet liegt am südlichen Siedlungsrand von Wil, entlang der Kantonsgrenze Thurgau und ist der Wohn- und Gewerbezone (WG3) zugewiesen. Die Reihenhaussied lung Wilfeld besteht aus insgesamt 28 abparzellierten Einfamilienhausteilen. Der Gestaltungsplan Wilfeld wurde am 14. Juni 1988 vom kantonalen Baudepartement genehmigt. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation erfolgte eine erste Teiländerung des Gestaltungsplans "Wilfeld", genehmigt vom kantonalen Baudepartement am 13. Februar 2014. Zur Erhöhung der Wohnqualität in der Reihenhaussiedlung hat der Stadtrat Wil mit Beschluss vom 18. März 2020 eine zweite Änderung des Gestaltungsplans "Wilfeld" erlassen. Gemäss Protokollauszug der 63. Generalversammlung der Wohngenossenschaft Wilfeld vom 5. September 2019 haben die Eigentümer diesen Änderungen zugestimmt. Auf eine formelle Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) wurde in Anbetracht der eher marginalen Änderungen verzichtet. Vorhaben Im Gestaltungsplan, welcher im Jahr 1988 erlassen wurde, sind die Erweiterungsmöglichkeiten je Haus im Plan sowie den besonderen Vorschriften verbindlich festgelegt. Seitdem
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— Wärmetechnische Fassadensanierung pro Haus ist separat möglich — Vergrösserung der traufseitigen Anbauten auf eine Tiefe von 3.20 m — Anbau eines 1.50 m breiten Vordachs seitlich der traufseitigen Anbauten — Erstellen der giebelseitigen Anbauten alternativ in verglaster Leichtbauweise Verfahrensablauf Die 2. Teiländerung des Gestaltungsplans "Wilfeld" lag vom 14. April bis 13. Mai 2020 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen hängig. Erwägungen Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr.400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geo nformation:
Ralph Etter
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Beilagen — Genehmigter Erlass — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
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